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Aktuelle Information zur Bleibeperspektive von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine
AKTUELL: Der Senat hat heute einen Beschluss zum weiteren Vorgehen für drittstaatsangehörige Studierende aus der Ukraine gefasst. Bis zum (einschließlich) 31. August haben Drittstaatsangehörige noch die Möglichkeit, sich als…
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Einheitliche Lösung zur Aufenthaltserlaubnis für alle Drittstaatsangehörigen
§ 24 AufenthG muss umgehend für alle Menschen, die durch den Krieg aus der Ukraine vertrieben wurden, angewandt werden. Wir fordern das Land Berlin daher weiterhin in aller Deutlichkeit…