Aktuelle Information zur Bleibeperspektive von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine
AKTUELL: Der Senat hat heute einen Beschluss zum weiteren Vorgehen für drittstaatsangehörige Studierende aus der Ukraine gefasst.
Bis zum (einschließlich) 31. August haben Drittstaatsangehörige noch die Möglichkeit, sich als Flüchtende aus der Ukraine im „Ukraine Ankunftszentrum TXL“ zu registrieren und anschließend beim LEA online den Aufenthalt nach § 24 zu beantragen, um bei persönlicher Vorsprache eine Fiktionsbescheinigung für die Dauer von einmalig 6 Monaten zu erhalten. Mit dieser Fiktionsbescheinigung wird u.a. auch die Beantragung von Leistungen (ALG II) möglich sein. Außerdem geht damit eine Arbeitserlaubnis und die Berechtigung zum Besuch von Deutschkursen einher.
Bei den 6-monatigen Fiktionsbescheinigungen handelt es sich lediglich um Übergangslösungen: Laut dem Senat soll den Betreffenden so Zeit und Möglichkeit verschafft werden, sich um darauffolgende Aufenthaltstitel (beispielsweise zum Abschluss des Studiums oder zur Aufnahme/Weiterführung einer Arbeit) zu bemühen. Wir empfehlen hierfür dringend Einzelfallberatung.
Achtung: Es gelten nach wie vor verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Verteilentscheidung nach Berlin erfolgt (siehe hierzu: https://www.berlin.de/ukraine/faq/#headline_1_76).
Hinweis: BIPoC Ukraine & friends, Project CUSBU und Flüchtlingsrat haben ein Team für Gruppenregistrierungen gebildet, um ab Mittwoch Vormittag jeden Tag von Montag bis Freitag bis zum 31.08 gemeinsam in Begleitung von Unterstützer_innen nach Tegel zu fahren. Nähere Infos sowie ggf. weitere Termine können über den Telegram-Kanal eingeholt werden: https://t.me/+jYekNmMOaoY4MGJi oder unter www.cusbu.de.