Über uns
Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung, die in Berlin keine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und von Abschiebung bedroht sind, können sich an unsere Härtefallberatung wenden.

Was macht die Härtefallberatung?
Mit unserer Härtefallberatung stehen wir Menschen in aufenthaltsrechtlichen Extremsituationen bei: Unmittelbar drohende Abschiebung und Abschiebehaft wie auch Kettenduldungen über Jahre und Jahrzehnte. Die rechtliche Beratung wird durch zwei Jurist*innen geleistet, die selbst als Migrant*innen nach Deutschland gekommen sind und sich mit Entschlossenheit und Einfühlungsvermögen um jede einzelne Person kümmern – niemand ist für uns nur ein “Fall”.
Was ist ein Härtefall?
Ein Härtefall tritt in erster Linie dann ein, wenn jemand unmittelbar von einer Abschiebung bedroht ist. Unsere Beratungsstelle unterstützt aber in verschiedenen Szenarien alle Menschen, die (noch) keinen festen Aufenthaltstitel haben und besondere Schwierigkeiten in regulären Antragsverfahren erfahren. Auch Menschen, die in Deutschland geboren sind, können von Abschiebung bedroht sein. Denn grundsätzlich können alle, die in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel leben, diesen auch wieder verlieren.
Wie arbeitet die Härtefallberatung?
Unsere Berater*innen arbeiten meistens unter sehr hohem Zeitdruck, um unmittelbar bevorstehende Abschiebungen noch zu stoppen. Mit einem Antrag bei der Härtefallkommission des Landes Berlin können wir Betroffenen einen Moment der Ruhe verschaffen: Sobald unsere Berater*innen den Antrag gestellt haben, wird die Abschiebung ausgesetzt, bis eine Entscheidung über den Antrag gefällt ist.
Was passiert nach der Antragstellung?
Unser Team verschafft sich einen detaillierten Überblick über den bisherigen Verfahrensverlauf. Dabei klärt es Fragen wie: Welche Anträge hat die betreffende Person bisher gestellt und wie wurden sie beschieden? Gab es Beratungsfehler von Behörden oder anderen Stellen? Welche Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen lassen sich nachweisen? Dieser Prozess ist sowohl für unsere Berater*innen als auch für die Ratsuchenden höchst arbeitsintensiv und kräftezehrend. Jedes Detail kann entscheidend sein für die Verhandlung in der Härtefallkommission. Gleichzeitig unterstützen unsere Berater*innen Ratsuchende in ihrer zwischenzeitlichen Lebensplanung, wie z.B. bei derSuche nach Arbeits- und Ausbildungsplätzen oder ihrer gesundheitlichen Versorgung.
Was ist die Härtefallkommission?
Seit 2005 verhandelt die Härtefallkommission über Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis als Härtefall gemäß § 23a Aufenthaltsgesetz. Jedes Bundesland hat seine eigene Härtefallkommission – das heißt, hier kann das Land Berlin selbst entscheiden. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass “dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen”. Empfiehlt die Härtefallkommission, der Person einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen zu verleihen, liegt die endgültige Entscheidung bei der Berliner Innensenatorin. Besonders an diesem Verfahren ist u.a., dass der Antrag nicht selbst gestellt werden darf, sondern nur durch eins der sieben Mitglieder der Härtefallkommission.
Wer ist Mitglied der Härtefallkommission?
Neben Vertreter*innen der Berliner Verwaltung (Integration und Gleichstellung) sind Vertreter*innen der beiden großen christlichen Kirchen, der Liga der Wohlfahrtsverbände, des Flüchtlingsrats Berlin e.V. und des Migrationsrats Berlin e.V. Mitglied.
Was passiert, wenn die Härtefallkommission den Antrag ablehnt?
Die Härtefallkommission tagt einmal im Monat, wobei nur eine begrenzte Zahl von Anträgen verhandelt werden kann. So gewinnen Menschen zwischen Antragstellung und Entscheidung im Durchschnitt mehrere Monate Zeit. Diese Zeit können sie beispielsweise für die Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz verwenden. Bestenfalls schaffen sie sich so neue bzw. weitere Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels, unabhängig von der Entscheidung der Kommission.
Gute Beratung stoppt Abschiebungen.
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