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Staatliche Überwachung als „Ausländerverein“?

Forschungsbericht der ASH: „Ausländerverein“ – aus rechtlicher und Vereinsperspektive „Nach erfolgter Prüfung ihrer Vereinsakte“ handle es sich bei Verein XYZ „vorliegend um einen Ausländerverein“: So hieß es 2019 in einem Schreiben (https://www.migrationsrat.de/1487-2/) an unsere Mitgliedsorganisation Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. (kurz: KuB e.V.).  Für den Migrationsrat und die befragten Vereine ist gleichermaßen…

Forschungsbericht der ASH: „Ausländerverein“ – aus rechtlicher und Vereinsperspektive

„Nach erfolgter Prüfung ihrer Vereinsakte“ handle es sich bei Verein XYZ „vorliegend um einen Ausländerverein“: So hieß es 2019 in einem Schreiben (https://www.migrationsrat.de/1487-2/) an unsere Mitgliedsorganisation Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. (kurz: KuB e.V.). 

  • Auf welcher Grundlage und zu welchen Zwecken wird zwischen Vereinen deutscher Staatsbürger*innen (und Personen mit EU-Staatsangehörigkeit) und sog. Ausländervereine unterschieden?
  • Welche Konsequenzen gehen daraus für die betreffenden Vereine hervor? Welche Risiken entstehen für einzelne Aktive in sog. Ausländervereinen für ihre persönliche Lebensgestaltung?
  • Welche Umgangsweisen haben die betreffenden Aktiven und ihre Vereine gefunden?
  • Welche politischen Veränderungen gab es in jüngerer Zeit dazu, insbesondere in Bezug auf Datensicherheit und Datenweitergabe?

Für den Migrationsrat und die befragten Vereine ist gleichermaßen klar: Die Bundesregierung muss die Ungleichbehandlung von zivilgesellschaftlich Engagierten entlang ihrer Staatsangehörigkeit endlich beenden.


Kontakt für Rückfragen & Interviews:

Ed Greve
Ed.Greve[at]Migrationsrat.de
0176 99 11 49 43