PM: Ein Jahr nach Kriegsbeginn in der Ukraine: Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert gleiches Recht für alle Geflüchteten
Am 24. Februar jährte sich der russische Angriffskrieg. Am 04. März 2022 wurde zum ersten Mal der vorübergehende Schutz vom Europäischen Rat aktiviert. Mehr als eine Million geflüchtete Menschen aus diesem Krieg wurden mittlerweile in Deutschland registriert – Ukrainische Staatsangehörige und Menschen aus anderen Staaten, die ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten.
Nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf, was die Situation zahlreicher Drittstaatsangehöriger und Staatenloser aus der Ukraine in Deutschland angeht.
Derzeit befinden sich in Deutschland etwa 38.000 Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass. Da sie nicht wie ukrainische Staatsangehörige pauschal von der Anwendung der EU-Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz profitieren, die in Deutschland mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG für zwei Jahre einhergeht, sind viele Menschen jetzt schon von Abschiebung bedroht, bei anderen laufen bald Fiktionsbescheinigungen aus. Obwohl sie vor demselben Krieg wie ukrainische Staatsangehörige geflohen sind und Schutz suchen, ist ihre derzeitige Situation von Unsicherheit, Diskriminierung und Willkür geprägt.
Die Auslegung und Umsetzung der EU-Richtlinie unterscheidet sich je nach Bundesland. Viele Betroffene sind einer absoluten Willkür bei den Entscheidungen der einzelnen Ausländerbehörden und Sachbearbeiter*innen ausgesetzt. Der Ermessensspielraum der Behörden wird nur sehr selten zu Gunsten der Betroffenen genutzt. Dies hat zur Folge, dass die Erwerbstätigkeit in manchen Bundesländern gänzlich untersagt ist, anderenorts eine Ausreiseaufforderung nach der anderen eingeht.
Während Entwicklungsministerin Schulze und Arbeitsminister Heil in Ghana und Bundeskanzler Scholz in Indien versuchen, Fachkräfte anzuwerben, sollen hochqualifizierte Menschen ohne ukrainischen Pass, die sich aufgrund des Krieges in der Ukraine seit einem Jahr in Deutschland befinden, ausgewiesen werden. Diese Willkür muss ein Ende haben.
1) Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert konkrete, langfristige und einheitliche aufenthaltsrechtliche Lösungen für alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine
Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf:
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Die EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz – breit und bundesweit – einheitlich anzuwenden. Die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG ist für alle Menschen zu erteilen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten.
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Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG auszustellen, um nicht-ukrainischen Staatsangehörigen den Zugang zu Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen.
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Die Beweisanforderungen bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis den entsprechenden Umständen der aktuellen Situation anzupassen.
2) Der Zugang zu Teilhabe muss gewährleistet sein.
Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert die Bundesregierung auf:
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Den Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen für alle Personen zu ermöglichen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben.
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Den Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Menschen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben, gleichermaßen zu gewährleisten.
der Erwerbstätigkeit ermöglichen, ungeachtet des vermuteten Ausgangs einer Antragsstellung auf vorübergehenden Schutz.
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Den Zugang zur Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck des Studiums (§16b AufenthG) im Anschluss an den §24 AufenthG und durch geringere Anforderungen an finanzielle Mittel zu vereinfachen.
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Bei unvorhergesehenen Ereignissen im Herkunftsland muss es möglich sein, dass auch während eines Aufenthalts nach §16b AufenthG und anderen Paragraphen Betroffene individuelle Gründe für eine nicht-sichere und/oder nicht-dauerhafte Rückkehr ins Herkunftsland oder die Herkunftsregion erneut prüfen lassen können.
3) Die Bundesregierung muss sich für den Schutz von Drittstaatsangehörigen in der gesamten EU einsetzen.
Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert die Bundesregierung auf, sich einzusetzen für:
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Eine sichere Einreise ohne Diskriminierung für alle Menschen, die aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine fliehen bzw. weiterfliehen müssen – ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Auch Personen, die sich nicht ausreichend ausweisen können oder keinen biometrischen Reisepass haben, muss unter reduzierten Beweisanforderungen eine Einreise in das EU-Gebiet ermöglicht werden.
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Die diskriminierungsfreie Weiterreise innerhalb der EU. Auch innerhalb der EU müssen gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG Menschen aus der Ukraine unabhängig von ihrem Reisepass weiterreisen dürfen.
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Eine weit gefasste Anwendung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, in der alle Menschen, die bei Kriegsausbruch ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten, Berücksichtigung finden.
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Die umgehende Beteiligung u.g. zivilgesellschaftlicher Unterstützungsorganisationen in den Arbeitsgruppen auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz.
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Die Verlängerung der Anwendung des vorübergehenden Schutzes aufgrund des Kriegs in der Ukraine bis 2025.
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Asmara`s World e.V.
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Münchner Flüchtlingsrat e.V.
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BIPoC Ukraine & Friends in Germany
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CommUnities Support for BIPoC Refugees from Ukraine (CUSBU)
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ifak – institut für angewandte kulturforschung e.v.
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PRO ASYL e.V.
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Migrationsrat e.V.
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Each One Teach One (EOTO) e.V.
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Noir United International
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ISD Berlin e.V.
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Dachverband Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland e.V. (DaMOst)
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moveGLOBAL e. V.
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ReachOut Berlin
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Tubman Network
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Flüchtlingsrat Berlin e.V.
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Bellevue di Monaco eG
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Morgen e.V.
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Legal Cafe Stuttgart
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Arbeitskreis Asyl Stuttgart e.V.
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Collectif James Baldwin
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Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
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Bridges over Borders e.V.
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Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
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Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
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Ayeessi e.V.
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Nigerian Community Bavaria e.V.
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Flüchtlingsrat Brandenburg e.V.
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Arbeitskreis Panfrikanismus München e.V.
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Noirsociety
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EineWeltHaus München e.V.
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Flüchtlingsrat Bremen e.V.
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Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
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Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.
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Halima Aktiv für Afrika e.V.
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Migration macht Gesellschaft e.V.
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Rechtshilfe München e.V.
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Saarländischer Flüchtlingsrat e.V.
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Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
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Kunstzentrat e.V.
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Hessischer Flüchtlingsrat e.V.
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Nord Süd Forum München e.V.
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Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
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Babel e.V.
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Kurdisches Zentrum e.V.
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Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
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Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
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Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
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Yaar e.V.
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Theater X
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Türkischer Bund Berlin-Brandenburg
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xart splitta e.V.
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Amaro Foro e.V.
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südost Europa Kultur e.V.
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Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V.
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BeyondEvacuation
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LeaveNoOneBehind
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Manifold Norway
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Seebrücke