16. Januar 2023

Ausschreibung ComE In 2023 – Förderaufruf

2023 Ausschreibung_ComE In_pdf

Der Migrationsrat Berlin e.V. (MRB) ruft im Rahmen des Projekts ComE In – Community, Empowerment, Intersektional migrantische und BIPOC Selbstorganisationen zur Einreichung von Projektvorhaben mit LSBTIQ (Lesbisch*, Schwul*, Bisexuell*, Trans*, Inter*, Queer)-Schwerpunkt für das Förderjahr 2023 auf.

ComE In fördert berlinweit Sensibilisierungs- und Empowermentprojekte.

Bewerbungszeitraum: 01.02.2023 – 01.03.2023;
Fördersumme: 1.000,00 € – 10.000,00 €;
Projektlaufzeit: 02.05.2023 – 31.10.2023.

Falls Ihr Ideen habt, aber nicht wisst, wie Ihr sie umsetzen könnt, kontaktiert uns und wir unterstützen Euch auch bei der inhaltlich-konzeptionellen Arbeit. Weiterlesen ...

16. August 2022

Aktuelle Information zur Bleibeperspektive von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine

AKTUELL: Der Senat hat heute einen Beschluss zum weiteren Vorgehen für drittstaatsangehörige Studierende aus der Ukraine gefasst.

Bis zum (einschließlich) 31. August haben Drittstaatsangehörige noch die Möglichkeit, sich als Flüchtende aus der Ukraine im "Ukraine Ankunftszentrum TXL" zu registrieren und anschließend beim LEA online den Aufenthalt nach § 24 zu beantragen, um bei persönlicher Vorsprache eine Fiktionsbescheinigung für die Dauer von einmalig 6 Monaten zu erhalten. Mit dieser Fiktionsbescheinigung wird u.a. auch die Beantragung von Leistungen (ALG II) möglich sein. Außerdem geht damit eine Arbeitserlaubnis und die Berechtigung zum Besuch von Deutschkursen einher.

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18. Juli 2022

Wir nehmen Abschied: 14 Jahre im bridge-Netzwerk

Der Migrationsrat Berlin e.V. nimmt nach 14 Jahren Projektlaufzeit in bridge - Berliner Netzwerke für Bleiberecht Abschied und zieht Bilanz

Aufgrund von Sommerschließzeit und unser Projektende in bridge-Berliner Netzwerke für Bleiberecht zum 30. September 2022, nehmen wir ab sofort keine neuen Teilnehmenden mehr auf! Weiterlesen ...

5. Mai 2022

Einheitliche Lösung zur Aufenthaltserlaubnis für alle Drittstaatsangehörigen

§ 24 AufenthG muss umgehend für alle Menschen, die durch den Krieg aus der Ukraine vertrieben wurden, angewandt werden. Wir fordern das Land Berlin daher weiterhin in aller Deutlichkeit auf, sich gegenüber dem Bundesinnenministerium für eine bundeseinheitliche Lösung zugunsten aller Flüchtenden einzusetzen. Gleichzeitig darf die Existenz der durch die aktuelle Regelung diskriminierten Personen nicht allein von politischen Aushandlungen und Zuständigkeitskonflikten abhängen. Wenn der Bund nicht tätig wird, muss das Land Berlin eine Lösung finden, die außerdem auch Vorbild für andere aufnahme-willige Bundesländer sein kann.

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28. März 2022

Beratung für Drittstaatsangehörige / Ukraine Mittwoch 30.03. 9-13h

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Offene aufenthaltsrechtliche Sprechstunde für Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind
und illegalisierte Ukrainer_innen, die schon vor dem 24.01 in Deutschland waren

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