16. Januar 2023

Call for submission – ComE In project funding 2023

2023 Call for submission_ComE In_pdf

The Migration Council Berlin e.V. (MRB) calls on migrant and BIPOC organizations to submit projects with LGBTIQ (Lesbian*, Gay*, Bisexual*, Trans*, Inter*, Queer) focus for the funding year 2023 within the project ComE In - Community, Empowerment, Intersectional.

ComE In supports awareness and empowerment projects in Berlin.

Application period: 01.02.2023 - 01.03.2023;
Funding amounts: 1.000,00 € - 10.000,00 €;
Project duration: 02.05.2023 - 31.10.2023.

If you have ideas, but do not know how to implement them, contact us and we will also support you with the content and conceptual work. Weiterlesen ...

Ausschreibung ComE In 2023 – Förderaufruf

2023 Ausschreibung_ComE In_pdf

Der Migrationsrat Berlin e.V. (MRB) ruft im Rahmen des Projekts ComE In – Community, Empowerment, Intersektional migrantische und BIPOC Selbstorganisationen zur Einreichung von Projektvorhaben mit LSBTIQ (Lesbisch*, Schwul*, Bisexuell*, Trans*, Inter*, Queer)-Schwerpunkt für das Förderjahr 2023 auf.

ComE In fördert berlinweit Sensibilisierungs- und Empowermentprojekte.

Bewerbungszeitraum: 01.02.2023 – 01.03.2023;
Fördersumme: 1.000,00 € – 10.000,00 €;
Projektlaufzeit: 02.05.2023 – 31.10.2023.

Falls Ihr Ideen habt, aber nicht wisst, wie Ihr sie umsetzen könnt, kontaktiert uns und wir unterstützen Euch auch bei der inhaltlich-konzeptionellen Arbeit. Weiterlesen ...

16. August 2022

Aktuelle Information zur Bleibeperspektive von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine

AKTUELL: Der Senat hat heute einen Beschluss zum weiteren Vorgehen für drittstaatsangehörige Studierende aus der Ukraine gefasst.

Bis zum (einschließlich) 31. August haben Drittstaatsangehörige noch die Möglichkeit, sich als Flüchtende aus der Ukraine im "Ukraine Ankunftszentrum TXL" zu registrieren und anschließend beim LEA online den Aufenthalt nach § 24 zu beantragen, um bei persönlicher Vorsprache eine Fiktionsbescheinigung für die Dauer von einmalig 6 Monaten zu erhalten. Mit dieser Fiktionsbescheinigung wird u.a. auch die Beantragung von Leistungen (ALG II) möglich sein. Außerdem geht damit eine Arbeitserlaubnis und die Berechtigung zum Besuch von Deutschkursen einher.

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18. Juli 2022

Wir nehmen Abschied: 14 Jahre im bridge-Netzwerk

Der Migrationsrat Berlin e.V. nimmt nach 14 Jahren Projektlaufzeit in bridge - Berliner Netzwerke für Bleiberecht Abschied und zieht Bilanz

Aufgrund von Sommerschließzeit und unser Projektende in bridge-Berliner Netzwerke für Bleiberecht zum 30. September 2022, nehmen wir ab sofort keine neuen Teilnehmenden mehr auf! Weiterlesen ...

5. Mai 2022

Einheitliche Lösung zur Aufenthaltserlaubnis für alle Drittstaatsangehörigen

§ 24 AufenthG muss umgehend für alle Menschen, die durch den Krieg aus der Ukraine vertrieben wurden, angewandt werden. Wir fordern das Land Berlin daher weiterhin in aller Deutlichkeit auf, sich gegenüber dem Bundesinnenministerium für eine bundeseinheitliche Lösung zugunsten aller Flüchtenden einzusetzen. Gleichzeitig darf die Existenz der durch die aktuelle Regelung diskriminierten Personen nicht allein von politischen Aushandlungen und Zuständigkeitskonflikten abhängen. Wenn der Bund nicht tätig wird, muss das Land Berlin eine Lösung finden, die außerdem auch Vorbild für andere aufnahme-willige Bundesländer sein kann.

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