5. Mai 2022
§ 24 AufenthG muss umgehend für alle Menschen, die durch den Krieg aus der Ukraine vertrieben wurden, angewandt werden. Wir fordern das Land Berlin daher weiterhin in aller Deutlichkeit auf, sich gegenüber dem Bundesinnenministerium für eine bundeseinheitliche Lösung zugunsten aller Flüchtenden einzusetzen. Gleichzeitig darf die Existenz der durch die aktuelle Regelung diskriminierten Personen nicht allein von politischen Aushandlungen und Zuständigkeitskonflikten abhängen. Wenn der Bund nicht tätig wird, muss das Land Berlin eine Lösung finden, die außerdem auch Vorbild für andere aufnahme-willige Bundesländer sein kann.
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28. März 2022
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Offene aufenthaltsrechtliche Sprechstunde für Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind
und illegalisierte Ukrainer_innen, die schon vor dem 24.01 in Deutschland waren
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23. März 2022
Sind Sie aus der Ukraine geflüchtet aber haben keine Ukrainische Staatsbürgerschaft?
Hier finden Sie kostenlose Beratungsstellen in Berlin (Stand 23.März 2022):
Für Deutsch bitte nach unten scrollen!
Have you fled Ukraine but do not have Ukrainian citizenship?
Here you can find free counselling centres in Berlin (as of 23 March 2022):
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31. Januar 2022
Der Migrationsrat Berlin e.V. (MRB) ruft im Rahmen des Projekts ComE In – Community, Empowerment, Intersektional migrantische und diasporische Selbstorganisationen zur Einreichung von Projektvorhaben mit LSBTIQ (Lesbisch*, Schwul*, Bisexuell*, Trans*, Inter*, Queer)-Schwerpunkt für das Förderjahr 2022 auf.
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29. Oktober 2021
Politische Forderungen anlässlich der KOA-Verhandlung Berlin 2021
Für zahlreiche geflüchtete Menschen in Berlin hat das Landesamt für Einwanderung ein Beschäftigungsverbot verfügt und somit den Zugang zu Arbeit, einer (betrieblichen) Ausbildung und diversen Praktika versperrt. Betroffen sind: Asylsuchende, die in eine Aufnahmeeinrichtung eingewiesen wurden; Asylsuchende und Geduldete aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland; sowie Geduldete, denen vorgeworfen wird, nicht ausreichend an der Passbeschaffung mitzuwirken und so bewusst ihre eigene Abschiebung zu verhindern. Betroffen sind auch Geflüchtete, die bereits seit vielen Jahren geduldet in Berlin leben.
Wir sind der Ansicht, dass Arbeits- und Ausbildungsverbote als Sanktion ungeeignet sind, da sie soziale und ökonomische Teilhabe und Integration verhindern. Das Recht auf Arbeit und Bildung ist ein Menschenrecht, das nicht aus migrationspolitischen Erwägungen verwehrt werden darf. Arbeits- und Ausbildungsverbote und die Duldung light nach § 60b AufenthG verschärfen zudem das Problem der Kettenduldung und der Langzeitgeduldeten. Sie erschweren bzw. verhindern die Legalisierung des Aufenthalts in Form eines humanitären Bleiberechts nach §§ 25a, 25b und 23a AufenthG. Dies liegt weder im individuellen noch im öffentlichen Interesse.
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