8. März 2021
Was bedeutet uns der 8. März?
Die Auswirkungen der Pandemie und des Lockdowns treffen marginalisierte Gruppen besonders hart. Nicht nur wirtschaftliche und finanzielle Geschlechter-Ungleichheiten werden sichtbarer, es zeigt sich jetzt noch deutlicher als zuvor, wie sie mit Gewalt und Diskriminierung, Rassismus, kolonialen Kontinuitäten, Klassenverhältnissen, Ableismus sowie Homo- und Transfeindlichkeit zusammenhängen. Weiterlesen ...
1. März 2021
Stellungnahme des Migrationsrates Berlin zu dem Artikel „Berliner Grünen-Politiker begrüßt Gewalt gegen das ‚rassistische System‘“ in der Tageszeitung „Die Welt“ vom 1. März 2021
In einem Artikel in der Tageszeitung „Die Welt“ vom 1. März 2021 wird unserem Vorstandsmitglied Jeff Kwasi Klein unterstellt, er rufe zu Gewalt auf und legitimiere Gewalt. Wir stellen uns als Verband unmissverständlich hinter unseren Kollegen und verurteilen den Hetzartikel von Marcel Leubecher aufs Schärfste.
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3. Februar 2021
Seit dem 5. Januar 2021 müssen wir beobachten, wie unsere geschätzte Mitstreiterin und Verbündete Prof. Dr. Maureen Maisha Auma, Professorin für Kindheit und Differenz (Diversity Studies) an der Hochschule Magdeburg-Stendal sowie Gastprofessorin an der TU Berlin, durch die AfD Fraktion Sachsen-Anhalt auf übelste rassistische, sexistische und menschenfeindliche Art attackiert und diskreditiert wird. Weiterlesen ...
1. Februar 2021
Der Migrationsrat Berlin e.V. ruft im Rahmen des Projekts ComE In – Community, Empowerment, Intersektional migrantische und diasporische Selbstorganisationen zur Einreichung von Projektvorhaben mit LSBTIQ (Lesbisch*, Schwul*, Bisexuell*, Trans*, Inter*, Queer)-Schwerpunkt für das Förderjahr 2021 auf.
ComE In fördert berlinweit mindestens fünf Sensibilisierungs- und Empowermentprojekte: Sensibilisierungsprojekte können sich auf 6.000€, 4.000€ oder 1.000€ bewerben. Empowermentprojekte können sich auf 4.000€ bewerben. Weiterlesen ...
27. Januar 2021
Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde am 4. Juni 2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Am 21. Juni 2020 ist es trotz viel Gegenwind in Kraft getreten. Unter anderem von Polizeigewerkschaften und einem Teil der Medien hatte es eine regelrechte Kampagne gegen das Gesetz gegeben. Es ist bundesweit das erste Landesantidiskriminierungsgesetz und soll davor schützen, dass Menschen im öffentlich-rechtlichen Handeln diskriminiert werden (beispielsweise durch die Polizei, die Ordnungsämter, in Schulen, an Universitäten oder durch Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts). Zudem soll das LADG die Schutz-Lücken anderer Gesetze, v.a. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), schließen.
In einer kurzen Handreichung (downloadbare .pdf-Datei) zeichnen wir die Entstehungsgeschichte nach und fassen den Inhalt des Gesetzes zusammen.