29. Oktober 2021

Identitätsklärung & Arbeitsverbote

Politische Forderungen anlässlich der KOA-Verhandlung Berlin 2021

Für zahlreiche geflüchtete Menschen in Berlin hat das Landesamt für Einwanderung ein Beschäftigungsverbot verfügt und somit den Zugang zu Arbeit, einer (betrieblichen) Ausbildung und diversen Praktika versperrt. Betroffen sind: Asylsuchende, die in eine Aufnahmeeinrichtung eingewiesen wurden; Asylsuchende und Geduldete aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland; sowie Geduldete, denen vorgeworfen wird, nicht ausreichend an der Passbeschaffung mitzuwirken und so bewusst ihre eigene Abschiebung zu verhindern. Betroffen sind auch Geflüchtete, die bereits seit vielen Jahren geduldet in Berlin leben.

Wir sind der Ansicht, dass Arbeits- und Ausbildungsverbote als Sanktion ungeeignet sind, da sie soziale und ökonomische Teilhabe und Integration verhindern. Das Recht auf Arbeit und Bildung ist ein Menschenrecht, das nicht aus migrationspolitischen Erwägungen verwehrt werden darf. Arbeits- und Ausbildungsverbote und die Duldung light nach § 60b AufenthG verschärfen zudem das Problem der Kettenduldung und der Langzeitgeduldeten. Sie erschweren bzw. verhindern die Legalisierung des Aufenthalts in Form eines humanitären Bleiberechts nach §§ 25a, 25b und 23a AufenthG. Dies liegt weder im individuellen noch im öffentlichen Interesse.

Die AG Beschäftigungsverbote, u.a. bestehend aus dem Flüchtlingsrat Berlin, dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Gangway Straßensozialarbeit in Berlin und dem Migrationsrat Berlin hat ein Forderungspapier zusammengestellt: Stoppt die Arbeitsverbote_Politische Forderungen 2021 (Download als .pdf)

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