Stellungnahme zur rassistischen rechten Hasskampagne gegen EOTO e.V.

Ein Sommerferienangebot des Jugendbereichs bei EOTO e.V.  musste aus Sicherheitsgründen abgesagt werden. Rassistische Drohmails und Anrufe; Hasskommentare in Sozialen Medien und Hetzartikel in rechten Online-Magazinen, dauern bis heute – auch gegen Unterstützer*innen – öffentlich sichtbar an. Dabei werden nach der ersten Empörungswelle die jeweiligen Betroffenen mit den Folgen meist alleine gelassen und machen nach Wiederholungen…

Ein Sommerferienangebot des Jugendbereichs bei EOTO e.V.  musste aus Sicherheitsgründen abgesagt werden. Rassistische Drohmails und Anrufe; Hasskommentare in Sozialen Medien und Hetzartikel in rechten Online-Magazinen, dauern bis heute – auch gegen Unterstützer*innen – öffentlich sichtbar an. Dabei werden nach der ersten Empörungswelle die jeweiligen Betroffenen mit den Folgen meist alleine gelassen und machen nach Wiederholungen beispielsweise die Erfahrung, zunehmend weniger unterstützt und weniger ernst genommen zu werden.

Abseits der Hetzkampagne in den Sozialen Medien wird die Sinnhaftigkeit und Legitimität des geplanten Sommerferienangebots ebenso wie das gesamte Trägerangebot auch in Blogbeiträgen und Statements von Politiker*innen und reichweitenstarken Publizist*innen infragegestellt.

Mit dieser Stellungnahme können wir nur ansatzweise das gesamte Ausmaß kommentieren.

In Berlin müssen sich auch Träger, die mit Aufgaben für das Land oder den Bezirk betraut sind, an Vorgaben orientieren, die für die Landesverwaltung gelten. Ein Blick in Vorgaben und Gesetze lohnt sich. Im Landesorganisationsgesetz ist festgehalten, dass Aufgaben, Projekte, Maßnahmen, usw. auch an der angestrebten Wirkung auf die Zielgruppe oder die Gesellschaft (Wirkungsorientierung) auszurichten sind.

Wink mit dem Zaunpfahl: Man könnte sich ziemlich einfach über die zielgruppenspezifische Arbeit, die offenen und geschlossenen Angebote in allen Bereichen von EOTO, aber auch über den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, die UN Dekade Menschen afrikanischer Herkunft, die UN Kinderrechtskonvention, das Berliner Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus – und vieles mehr – informieren.

Die Arbeit des Jugendbereichs von EOTO liegt in einem Querschnittsfeld und beinhaltet fachlich zusammenhängende Aufgaben unterschiedlicher Bereiche, darunter Jugendarbeit, Soziale Arbeit, politische und kulturelle Bildung sowie Antidiskriminierung.

Die wiederkehrende Feindlichkeit gegen (Gruppen von) Kinder- und Jugendliche(n) in unserer Stadt macht die Arbeit bei EOTO und den vielen anderen Trägern, die zusammen und sich ergänzend einen wichtigen Teil der städtischen Arbeit und Angebote für junge Berliner*innen leisten, immer wichtiger.

Betrachtet man in diesem Zusammenhang bisherige Reaktionen aus dem Senat, könnte man zu dem Schluss kommen, dass der Senat (in Teilen) kein Interesse an der Bekämpfung von Des- und Falschinformationen hat oder gar den Leidtragenden selbst Schuld zuschieben möchte (“Kunst darf provozieren”).

Playbook extremistischer, populistischer sowie ‘mittiger’ Eskalation 

Dabei ist die Eskalation in eine tagelang andauernde Hasskampagne, die die Betroffenen noch lange nach dem öffentlichen Interesse beschäftigen wird, keineswegs ein zufällig ausgelöster Hate-Mob: Im Zentrum der Eskalation standen die Social-Media-Veröffentlichung einer Pankower CDU-Bezirksverordneten, sowie mehrere schnell aufeinander folgende Veröffentlichungen von NiUS, flankiert von Artikeln in der WELT. Diese wurden und werden aufgegriffen, öffentlich durch AfD-Funktionäre kommentiert und genutzt; alles weiterhin begleitet von Wellen an Hasskommentaren im Netz und Drohungen.

Inzwischen fordert die AfD-Bundestagsfraktion sogar die Streichung sämtlicher Fördermittel für alle Projekte des Vereins, betreibt dabei unseres Erachtens Des- und Falschinformation und heizt die Debatte weiter an. Dabei ist die Förderung des Jugendbereichs von EOTO im Zusammenhang mit unserer sozialen Infrastruktur (siehe auch Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes) zu behandeln und nimmt einen unvergleichlich geringen Anteil im Bildungshaushalt des Landes und im Bezirkshaushalt Mitte ein; noch geringer im Vergleich zu den erkannten Bedarfen Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer junger Menschen landes- und bundesweit. Andere Arbeitsbereiche des Trägers werden von anderen Stellen gefördert – dies ist in unserem Land alles andere als ungewöhnlich. Im Gegenteil.

Das gesamte Vorgehen erinnert an weltweit bekannte Strategien, in denen Politiker*innen, Medien, und aufgehetzte Privatpersonen – offenbar auch mit Hilfe von hierfür eingesetzten Bots – in einer Art „Arbeitsteilung“ öffentliche Debatten, die Nutzung des öffentlichen Raums und das Zugutekommen sozialer Angebote dominieren (vgl. „flood the zone“).

Politische Verantwortung oder gar zeitnahen Handlungsbedarf scheint man derweil weder auf Landes- noch auf Bundesebene zu erkennen.

Weder aus Politik noch aus Verwaltung waren bislang Versprechen zu vernehmen, diejenigen zu schützen, die wichtige Aufgaben für die soziale Stadt übernehmen und künftig dringend notwendige Fördermittel zur Übernahme staatlicher Aufgaben im Bereich der Jugendarbeit (bei EOTO e.V. und allen anderen Trägern) weiterhin zu gewährleisten. 

Auch die Absicht, gegen dergestalt autoritäre Netzwerke in Politik und Medien effektiv vorzugehen, ist für uns nicht erkennbar.

Dabei fehlt es nun wirklich nicht an Zuständigkeiten: Finanzsenator und seit kurzem auch Senator für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt Stefan Evers hätte die dramatischen Ausmaße der Hetzkampagne zum Anlass nehmen können, den ‘Bürgermeister zu üben’ und seinen Beitrag zu dem von ihm beschworenen gesellschaftlichen Zusammenhalt zu leisten. Er hätte entscheiden können, einen Beitrag gegen Des- und Falschinformationen zu leisten. Er könnte erwägen, in der kommenden Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendarbeit von seinem Sparkurs abzukehren und der Öffentlichkeit das LADG und die Förderung der Vielfalt als Baustein der Arbeit für gesellschaftlichen Zusammenhalt näherzubringen.

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch hätte sich schützend vor das zielgruppenspezifische Angebot stellen und fachliche Standards verteidigen können. Nicht zuletzt, da ihr Haus den Jugendbereich des Trägers mitfinanziert und selbstverständlich weiß, dass geschlossene Angebote für bestimmte Jugend- und auch Erwachsenengruppen ganz reguläre Angebote im Feld der sozialen Arbeit sind.

Die zielgruppenspezifische Soziale Arbeit passt Angebote, Methoden und Strukturen passgenau an Lebenslagen bestimmter demografischer oder sozialer Gruppen (wie Kinder, Jugendliche, Familien, Senior*en, wohnungslose Personen oder Menschen mit Behinderungen) an. Sie verbindet spezifische Fachkenntnisse mit maßgeschneiderten Hilfen und umfasst vielfältige Handlungs- und Arbeitsfelder.

Die Arbeit im Querschnitt der Ressorts Jugend bei Sen BJF und Antidiskriminierung bei Sen ASGIVA hat offenbar nicht stattgefunden. Zumindest aus Sen AGSIVA war aus der Ressortlogik heraus ein Verweis auf das LADG zu vernehmen. Das Gesetz umfasst auch geeignete und angemessene Maßnahmen, um bestehende Nachteile strukturell benachteiligter Personen wegen eines oder mehrerer der in § 2 genannten Gründe (siehe hier insbesondere Lebensalter, Herkunft und rassistische Zuschreibung) zu verhindern oder auszugleichen.

Kenntnisse, zu denen übrigens auch die besagte Bezirksverordnete über das Jurastudium, ihre Parteikolleg*innen, eine kurze Online-Recherche gemeinsam mit der Freundin, mit der sie schwimmen gehen wollte, hätte gelangen können – wenn dies denn von Interesse gewesen wäre.

Stattdessen ist zu vermuten, dass das Fass ganz bewusst aufgemacht wurde. Die ablehnende Haltung zu geschlossenen Angeboten in der Querschnittsarbeit der Bereiche Jugend, Bildung und Antidiskriminierung teilt die Bezirksverordnete aus Pankow mit ihrer Parteikollegin und Senatorin für Bildung, Jugend und Familie. Die Senatorin Katharina Günther-Wünsch hat dies bspw. am 16. Oktober 2025 in einer Sitzung des Bildungsausschuss dargelegt. Dort wurde u.a. über eine geplante Kürzung eben jener Angebote, auch des Trägers EOTO, verhandelt. 

Und auch die für die staatliche Antidiskriminierungsarbeit verantwortliche Senatorin Cansel Kiziltepe hätte neben einem Aufruf zu gesamtgesellschaftlicher Solidarität und dem Verweis auf das LADG mehr zur Aufklärung und Deeskalation beitragen können. Wenn Jugend und Antidiskriminierung hier anscheinend nicht zusammen arbeiten und auftreten können, wäre auch ein Aufruf an ihre Senatskolleg*innen zum Schutz aller insbesondere von rechtsextremen, autoritären und rechtspopulististischen Zusammenschlüssen Verfolgter in Berlin ein möglicher erster Schritt gewesen. Auch die Arbeit gegen Adultismus, die Stärkung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, der Abbau sozio-ökonomischer Diskriminierungen oder die Einrichtung von Litigation-Teams hätten in diesem Zusammenhang für die Zukunft gesetzt werden können. Wir hätten durchaus erwartet, dass aus einer für Antidiskriminierung zuständigen Senatsverwaltung mehr Taten als wenige Worte und schwache Aussagen kommen.

Besonders im Hinblick auf die anstehende Wahl, verschiedene Umfragen und sich daraus ergebende Koalitionsmöglichkeiten sind die bisherigen Äußerungen bzw. Nicht-Äußerungen aus dem Senat äußerst besorgniserregend. Auch manche, auffällig in ‘Wahlkampfaufmachung’ anmutende Solidaritätsbekundungen beobachten wir irritiert und nehmen die auseinanderdriftende Wort-Tat-Schere durchaus zur Kenntnis. In der (jüngeren) Vergangenheit getroffene politischen Entscheidungen – wie die Versicherheitlichung der Jugend- und Präventionsarbeit – lassen erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit so mancher Bekenntnisse aufkommen. Wir erinnern daran, dass politische Taten mehr sagen als die 1.000 Worte vieler Politiker*innen und ihrer Fraktionen. 

Angesichts der Tatsache, dass die Hasskampagne aus Sicht der rechten Akteure erfolgreich verlief und die Angriffe bis heute im Netz nachvollziehbar andauern, ist davon auszugehen, dass sich derartige Bedrohungslagen in Zukunft weiter häufen und auch gegen weitere Communitys-Organisationen richten werden. 

Von einer tatsächlichen “Brandmauer” für die soziale Stadt für alle können wir jedenfalls nichts erkennen. Der Kampf gegen rechtsextreme, rechtspopulistische und autoritäre Netzwerke wird zunehmend schwerer, gerade auch durch die dramatisch steigende ‘Verrohung’ der sog. Mitte und die immer häufiger zu beobachtende völlige Unwirksamkeit von faktenbasierten Argumenten in Debatten bis in die Politik, die Verwaltung und Medien hinein.

Umso wichtiger ist es also, die Kinder- und Jugendarbeit in den Überresten unserer ‘sozialen Stadt’ (siehe Kürzungen in allen sozialen Bereichen) zu verteidigen und Schutz für von rechts bedrohte Menschen, ihre Teilhabe und die dafür notwendige Antidiskriminierungsarbeit strategisch und systematisch zu organisieren und umzusetzen.

Aktuell gelingt es unseren derzeitigen Regierungsparteien auf Landes- und Bundesebene nicht, auch nur ansatzweise glaubhaft zu vermitteln, sie wären willens bzw. in der Lage, in Zukunft Schutz und Sicherheit zu gewährleisten. Derweil führen rechte und autoritäre Kräfte – von Parteiflügeln und Parteien über Medienhäuser, Stiftungen und Initiativen bis hin zu Telegram-Gruppen – mal mehr, mal weniger eindeutig koordiniert einen fortschreitenden Kampf gegen ein soziales Berlin für alle.

Amtsträger*innen müssen politische Verantwortung übernehmen

Auch breite Solidarität aus der Zivilgesellschaft und einige solidarische Presseberichte können strukturelle Antworten nicht ersetzen. Senat und Parlament dürfen die Bewohner*innen der Stadt und die zivilgesellschaftlichen Organisationen in ihrer Diversität nicht länger hängen lassen, sondern stattdessen ihre Arbeit horizontal und mehrdimensional für alle Bewohner*innen auszurichten.

Die Verteidigung und Stärkung der vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in unserem Land, die Förderung von Teilhabe und Empowerment müssen alle Parteien ganz besonders nach vorne stellen. Die Parteien und Fraktionen mit einem demokratischen Anspruch an sich selbst dürfen nicht oder nicht weiter aktiver Teil der voranschreitenden Eskalation, der Des- und Falschinformation, des identitären Kulturkampf und/oder des rassistischen usw. diskriminierenden Vorgehens gegen Teile des sozialen Berlins sein.

Jetzt weiterhin die Finanzierung von Schutzräumen und Schutzmaßnahmen zu verweigern, käme einer öffentlichen Bankrotterklärung gegenüber den rechtspopulistischen, extremistischen und autoritären Netzwerken gleich. Auch Medienhäuser, die nicht Teil dieser fortschreitenden Wende sein wollen, müssen sich entsprechend aufstellen.

Kontakt für Rückfragen & Interviews:

Pressestelle Migrationsrat Berlin e.V.
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