Wichtiger Teilerfolg: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, die Friedensstatue darf bis zum 28. September 2025 in Berlin-Mitte stehen bleiben. Das ist ein starkes Signal für das Gedenken an die „Trostfrauen“ und für den zivilgesellschaftlichen Einsatz gegen das Vergessen. Wir gratulieren dem Korea Verband und allen Unterstützer*innen ganz herzlich zu diesem Erfolg!
In seiner Pressemitteilung zum Urteil kritisiert das Verwaltungsgericht Berlin das Bezirksamt Mitte explizit: Bisher habe das Bezirksamt immer wieder uneinheitlich und auch willkürlich entschieden. Auch zur Frage des „außenpolitischen Interesses“ äußerte sich das Gericht zurückweisend. Außenpolitische Interessen können die Kunsfreiheit „nicht ohne konkret dargelegte außenpolitische Konsequenzen überwiegen“. Bislang hatte die Bezirksbürgermeisterin außenpolitische Überlegungen immer wieder bestritten.
Doch so wichtig dieser Etappensieg ist – unser gemeinsames Ziel bleibt die dauerhafte Aufstellung der Statue. Denn das Erinnern darf nicht befristet sein.
Mit der Friedensstatue “Ari” identifizieren sich nicht nur Koreaner*innen und ihre Nachkommen in Berlin. Die Friedensstatue bietet nicht nur Anlass, jener Mädchen und Frauen zu gedenken, an denen im Zweiten Weltkrieg systematisch sexualisierte Gewalt durch das japanische Militär verübt wurde. Sie macht aufmerksam auf sexualisierte Gewalt gegen Menschen in bewaffneten Konflikten auf der ganzen Welt, fordert auf, alle anderen Opfer zu gedenken.
Es braucht daher einen festen Platz in unserer Stadt und in unserem Bewusstsein.
Lasst uns also dranbleiben!