Demokratieförderung ist mehr als Symbolpolitik
Gemeinsame Stellungnahme von BQN Zentrum für Diversitätskompetenz, Migrationsrat Berlin e.V., Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V., Verein für demokratische Kultur in Berlin e.V.
Im Jahr 2020 hat das Land Berlin den Internationalen Tag der Demokratie erstmals von der Berliner Zivilgesellschaft ausrichten lassen. Auch in diesem Jahr soll der Demokratietag wieder gefeiert werden: Mittlerweile gefördert durch die Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Zum Feiern ist uns allerdings wenig zumute, dank wachsender Sorge: Wo bleibt das versprochene Berliner Demokratiefördergesetz? Warum wird sich die Koalition nicht einig?
Im Koalitionsvertrag als Meilenstein zur Stärkung der Zivilgesellschaft und zur Absicherung demokratischen Grundwerte angekündigt, ist der Prozess seit Monaten ins Stocken geraten. Statt eines versprochenen Eckpunktepapiers1 gab es vage Ankündigungen und schließlich erweckten Presseberichte den Anschein, die größere Koalitionspartnerin CDU befinde sich in Blockadehaltung2. Das monatelange Hinauszögern ist der Zivilgesellschaft nicht länger zuzumuten – insbesondere in Zeiten massiver sozialer Einschnitte.
Angriffe auf demokratische Werte, auf Engagierte und auf marginalisierte Gruppen nehmen zu. Vor diesem Hintergrund ist ein solches Gesetz keine politische Option, sondern eine dringende Notwendigkeit. Die Koalition muss beweisen, dass sie es mit ihrem im Koalitionsvertrag gegebenen Versprechen zur Stärkung der Demokratie ernst meint. Wir nehmen sie beim Wort und fordern die unverzügliche Vorlage eines Gesetzesentwurfs, der dem Begriff der Demokratieförderung gerecht wird. Wir sind – wie seit Jahren – bereit, unser Wissen, unsere Erfahrungen und unsere Expertise in der Diskussion einzubringen. Eine Anhörung der Verbände ist bei einem solch komplexen Thema unerlässlich.
Aus unserer Sicht muss ein wirksames Demokratiefördergesetz für Berlin folgende Mindeststandards erfüllen, die sich zwingend aus dem Anspruch einer resilienten Demokratie ergeben:
Demokratieförderung ist Antidiskriminierung
Ein Demokratiefördergesetz muss selbstverständlich alle Verwaltungen in die Verantwortung nehmen. Demokratie und der Schutz vor Diskriminierung sind Querschnittsaufgaben, die jeden Bereich des staatlichen und des gesellschaftlichen Lebens betreffen. Die gerade auch in der Berliner Kürzungs- und Streichpolitik erkennbare Tendenz, Querschnittsaufgaben rückzubauen und in die Verantwortung einzelner Verwaltungen zu übergeben, lehnen wir vehement ab (vgl. Streichung von Antidiskriminierungs-Projekten im Bildungshaushalt und die behelfsmäßige Übernahme durch die Antidiskriminierungsverwaltung).
Ein wirksames Demokratiefördergesetz muss mit einem klaren, an bestehenden Gesetzen orientierten Maßnahmenpaket unterlegt werden. Dieses Paket muss mit den einschlägigen rechtlichen Instrumenten (LGG, LADG, PartMigG, LGBG) und weiteren Strategien zum Diskriminierungsschutz sowie zur Förderung von Diversität abgestimmt sein. Die Koalitionspartnerinnen sind gemeinsam in der Pflicht, einen kohärenten Rechtsrahmen zu schaffen, der über reine Symbolpolitik hinausgeht und sicherstellt, dass Antidiskriminierung und Teilhabe tatsächlich in allen Verwaltungs- und Gesellschaftsbereichen verankert werden.
Die Demokratie muss auch innerhalb der Verwaltung verteidigt werden
Eine resiliente Demokratie beginnt in ihren eigenen Institutionen. Die Berliner Verwaltung muss ein Ort sein, der die demokratischen Werte aktiv lebt und verteidigt. Dazu gehören verbindliche und regelmäßige Schulungen von Mitarbeitenden zu Antidiskriminierung, Diversität und Demokratiefeindlichkeit. Ebenso braucht es Strukturen, die Demokratiekompetenz dauerhaft verankern, etwa durch diskriminierungskritische Organisationsentwicklungsprozesse und eine Demokratisierungs- und Antidiskriminierungsstrategie. Diese muss von Demokratiebeauftragten mit klaren Aufgaben und ausreichenden Ressourcen koordiniert und von den jeweiligen Abteilungen in den jeweiligen Verwaltungen umgesetzt werden. Unterstützt werden muss diese durch bereits bestehende Gleichstellungs- und Partizipationsstrukturen (PartMigG, LGG).
Genauso wichtig ist die demokratische Integrität im öffentlichen Dienst: Beschäftigte der Verwaltung müssen einer klaren Verpflichtung zur Bekämpfung rechtsextremer, rassistischer oder anderer menschenfeindlichen Haltungen abgeben. Demokratiefeindliche Haltungen und Aussagen dürfen nicht toleriert werden oder unter dem Deckmantel vermeintlicher „Neutralität“ den Ausbau von Repräsentation und Teilhabe aufhalten. Dazu braucht es verbindliche Vorgaben für Auswahlverfahren und dienstrechtliche Maßnahmen, die demokratiefeindliche Einstellungen ausschließen bzw. sanktionieren. Schließlich muss sichergestellt sein, dass die Zivilgesellschaft politisch frei partizipieren kann, ohne politische Willkür befürchten zu müssen. Ein Demokratiefördergesetz muss hierfür die notwendigen Instrumente schaffen.
Finanzielle Absicherung statt politischer Willkür
Die wertvolle Arbeit der zivilgesellschaftlichen Träger in der Demokratieförderung, Antidiskriminierungsarbeit und Beratung leidet seit Jahren unter unsicherer Projektfinanzierung. Kurzfristige Förderperioden und die ständige Gefahr von Mittelkürzungen verhindern nachhaltige Strukturen. Wer die Demokratie stärken will, kann nicht gleichzeitig ihre wichtigsten Akteur*innen in der Zivilgesellschaft schwächen. Um eine bedürfnisgerechte Demokratieförderung (aus-)zugestalten, sind ausreichend Ressourcen im Landeshaushalt mit entsprechendem Haushaltstitel vorzusehen. Das Land Berlin muss die angemessene Finanzierung für die im Gesetz festgelegten Ziele und Maßnahmen auch durch mehrjährige Verpflichtungsermächtigungen sicherstellen.
Ein Gesetz für die Demokratie braucht einen demokratischen Prozess: Amtliche Anhörung der Verbände jetzt!
Ein Gesetz, das die Demokratie fördern soll, kann nicht hinter verschlossenen Türen entstehen. Die Expertise, die Praxiserfahrung und die Perspektiven der unzähligen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich tagtäglich für Demokratie, Menschenrechte und Teilhabe einsetzen, sind für diesen Prozess unverzichtbar.
Wir fordern den Senat nachdrücklich auf, die längst überfällige Verbändeanhörung zu einem Gesetzesentwurf umgehend einzuleiten.
Die Zivilgesellschaft steht bereit. Es ist höchste Zeit, dass die Koalition ihr Versprechen einlöst und ein starkes, umfassendes und nachhaltiges Demokratiefördergesetz auf den Weg bringt.
- Berlin als erstes Bundesland auf dem Weg zu einem eigenen Landesdemokratiefördergesetz – erste Eckpunkte stehen fest. (n.d.). Berlin.de. URL: https://tinyurl.com/4eckyrkb. Zugriff am 10.09.2025; Thewalt, A. (2024). Zur Stärkung der Zivilgesellschaft: Senat will Eckpunkte für Berliner Demokratiefördergesetz im September beschließen. Tagespiegel. URL: https://tinyurl.com/3musv6ht. Zugriff am 10.09.2025. ↩︎
- Fahrun, J. (2025). Demokratieförderung: SPD-Fraktionschef macht Druck auf Senat. Berliner Morgenpost. URL: https://tinyurl.com/mtb8an47. Zugriff am 10.09.2025. ↩︎
