27. Januar 2021

Handreichung zum LADG

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde am 4. Juni 2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Am 21. Juni 2020 ist es trotz viel Gegenwind in Kraft getreten. Unter anderem von Polizeigewerkschaften und einem Teil der Medien hatte es eine regelrechte Kampagne gegen das Gesetz gegeben. Es ist bundesweit das erste Landesantidiskriminierungsgesetz und soll davor schützen, dass Menschen im öffentlich-rechtlichen Handeln diskriminiert werden (beispielsweise durch die Polizei, die Ordnungsämter, in Schulen, an Universitäten oder durch Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts). Zudem soll das LADG die Schutz-Lücken anderer Gesetze, v.a. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), schließen.

In einer kurzen Handreichung (downloadbare .pdf-Datei) zeichnen wir die Entstehungsgeschichte nach und fassen den Inhalt des Gesetzes zusammen.

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