11. Juni 2010

Der Wert der Bürgerarbeit vs die Entwertung des öffentlich geförderten Sektors (ÖBS) – ein Widerspruch

Der Migrationsrat Berlin Brandenburg e.V. begrüßt den offenen Brief von den Bürgermeister_innen aus Lichtenberg, Pankow, Marzahn Hellersdorf und Treptow Köpenick und den Bezirksstadträter/innen von Friedrichshain Kreuzberg, Spandau, Treptow Köpenick und Reinickendorf an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Fr. Dr. von der Leyen.

Dieser Brief formuliert die Bitte, den Berliner ÖBS zu verstetigen und auszuweiten. Damit ist der Einsatz von Langzeitarbeitslosen in Berlin durch den ÖBS in gemeinnützigen zivilgesellschaftlichen Strukturen gemeint. Im offenen Brief wird betont, dass alle Mittel, die zur Finanzierung der eintretenden Arbeitslosigkeit der Betroffenen gebündelt werden können, damit aktive und passive Leistungen zur Verfügung stehen und die Bundesländer bzw. die Kommunen mit Landesmittel aufgestockt werden. Hier bei geht es um die Arbeit von über 7000 Menschen.

Es muss hier ganz deutlich gesagt werden, dass der ÖBS nicht eine sinnlose Beschäftigungsmaßnahme ist, sondern sowohl den Betroffenen wieder eine Perspektive gibt und ihr Selbstwertgefühl steigert, weil sie zum einen aktiv in die Gesellschaft miteingebunden werden und auch ihr etwas zurückgeben können. Gerade in Zeiten knapper Kassen und Kürzungen auch im sozialen Bereich, haben diese Beschäftigte eine herausragende Rolle bei sozialen Projekten von und mit Migrant_innen.

Die Beschäftigung von ÖBS-Kräften war bisher nach Regeltarifverträgen bzw. ortsüblichen Löhnen bezahlt. Grundlage für diese Förderung waren die bundespolitischen Instrumente Kommunal-Kombi und BEZ (§16 e, SGBII), die dann mit Landesmitteln bezuschusst wurden.

Damit wurde erstens eine Trägerpauschale finanziert und die Beschäftigten erhielten existenzsichernde Arbeitsverhältnisse. Ab 2011 sieht die Welt anders aus. Da das Bundesprogramm Kombi ausläuft und die bisherigen Bedingungen für den öffentlichen Sektor geändert werden entfallen beide Programme.

In der Geschäftsanweisung informiert das Ministerium, dass nur noch unbefristete Arbeitsverhältnisse gefördert werden. Deswegen hat der Berliner Senat beschlossen den Rückgang bei den Geförderten insoweit auszugleichen, dass für die Zukunft „Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante“ für die Grundfinanzierung des ÖBS_Berlin genutzt werden sollen. Die Folgen sind für Ältere die Förderung bis zur Rente. Für die Anderen ist dann eine Förderung in gemeinnützigen Bereich nicht mehr möglich.

Der Migrationsrat appelliert an die Senatorin Frau Bluhm auf diesen Zustand zu reagieren. Sollte dies nicht passieren werden vor allem Vereinen und der sogenannten Kulturarbeit beim Streichen dieser Förderung die „human ressources“ abgekappt und die Personen wieder in die Hartz-Spirale verdrängt. Das kann sich eine rot-rote Stadt wie Berlin wirklich nicht leisten!

Ansprechpartner: Cosar Karadas

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