Das Berliner „Neutralitätsgesetz“ muss abgeschafft werden

Schluss mit der staatlich legitimierten Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch! Das Berliner „Neutralitätsgesetz“ muss abgeschafft werden. Heute wurde am Arbeitsgericht die Klage einer Lehrerin in der 1. Instanz abgewiesen. Die Lehrerin klagte gegen die Ablehnung ihrer Bewerbung als Grundschullehrerin, weil als Begründung das Tragen eines Kopftuches genannt wurde. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, aber…

Schluss mit der staatlich legitimierten Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch! Das Berliner „Neutralitätsgesetz“ muss abgeschafft werden.

Heute wurde am Arbeitsgericht die Klage einer Lehrerin in der 1. Instanz abgewiesen. Die Lehrerin klagte gegen die Ablehnung ihrer Bewerbung als Grundschullehrerin, weil als Begründung das Tragen eines Kopftuches genannt wurde. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, aber die Klägerin kann Widerspruch einlegen und zum Landesarbeitsgericht in die 2. Instanz gehen.

Die Vorständin Nuran Yigit war heute als Prozessbeobachterin im Arbeitsgericht anwesend und fasst die Sitzung folgendermaßen zusammen: „Im Gerichtssaal waren ca. 70-80 Personen aus Zivilgesellschaft und Medien anwesend. Das ist ein Zeichen von großem Interesse. Die Stadt Berlin kommt nicht umhin, sich mit dem Neutralitätsgesetz auseinanderzusetzen. Es war auffällig, dass die beklagte Seite versuchte, die Diskriminierung weg bzw. klein zu reden. Dies gelang ihr nicht, da dem Richter ausreichend Beweise für die Diskriminierung nach dem AGG vorlagen“.

Der MRBB ist enttäuscht über das Urteil, denn hier wurde eine wichtige Chance für eine offene, diskriminierungsfreie und tolerante Einstellungspolitik des Landes vertan, die gerade in der Einwanderungsstadt Berlin von äußerst wichtiger Bedeutung ist. Der Richter wollte trotz eindeutiger Diskriminierungstatbestände nach dem AGG das Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig erklären, obwohl er damit den direkten Weg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet hätte. „Es hätte von Seiten des Gerichts Mut und Entschlossenheit gebraucht, um diesen Schritt zu gehen. Leider muss die Klägerin nun auf eigene Kosten für ihr Recht auf Gleichbehandlung in die 2. Instanz gehen“, so Nuran Yigit weiter.

Der Migrationsrat Berlin-Brandenburg lehnt das Berliner „Neutralitätsgesetz“ ab und fordert den Berliner Senat auf, dieses staatlich legitimierte Diskriminierungsinstrument unverzüglich abzuschaffen. Das Berliner Neutralitätsgesetz gibt an, alle Glaubenssymbole gleichermaßen abzulehnen und zu verbieten. Jedoch führt dieses Gesetz dazu, dass Frauen mit Kopftuch aus dem Staatsdienst ausgeschlossen werden und es sich daher um eine mittelbare Diskriminierung nach dem AGG handelt.

„Das Berliner Neutralitätsgesetz ist verfassungswidrig und diskriminiert in erster Linie Frauen mit Kopftuch. Zu behaupten, dass das Kopftuch ein Unterdrückungssymbol gegen die Frau sei, ist absurd, wenn der Staat durch das Neutralitätsgesetz selbst diese Frauen durch ein Berufsverbot unterdrückt“, erklärt Nuran Yigit.

Auch in der Privatwirtschaft immer werden wieder Bewerbungen von kopftuchtragenden Frauen abgelehnt, oft unter Bezugnahme auf das staatliche Handeln und diese Rechtsprechungen. Frei nach dem Motto, was der Staat darf, darf ich auch. Hier können aber Betroffene ihr Recht auf Diskriminierungsfreiheit über das AGG durchsetzen. Gegenüber dem Land Berlin aber bisher nicht, wie wir heute leider erfahren mussten.

Wir wünschen der Klägerin, die verständlicherweise anonym bleiben möchte, weiterhin viel Kraft und Courage für den Klageweg. Der MRBB steht uneingeschränkt an ihrer Seite und wird den Prozess auch in Zukunft beobachten und darüber berichten.

Pressekontakt:

Nuran Yigit, nuran.yigit@mrbb.de

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Ed Greve
0176 99 11 49 43