24. Oktober 2011

Koalitionsverhandlungen: Mehr Kontrolle für Migrant_innenselbstorganisationen

In Berlin-Mitte soll die Zivilgesellschaft künftig eine „Demokratieerklärung“ unterschreiben bevor sie bezirkliche Fördergelder erhält. Darauf einigten sich letzte Woche SPD und CDU bei ihren Koalitionsverhandlungen. Eine Berlin weite Einführung ist bislang nicht ausgeschlossen.

Die „Demokratieerklärung“ hat bereits auf Bundesebene zu breiter Kritik geführt. Seit Februar diesen Jahres müssen zivilgesellschaftliche Projekte, die über die Bundesprogramme „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ und „INITIATIVE DEMOKRATIE STÄRKEN“ gefördert werden, solch eine „Demokratieerklärung“ unterzeichnen. Die darin enthaltene „Extremismusklausel“ verpflichtet sie dazu, ihre Zusammenarbeit mit anderen Akteuren gemäß der Verfassungsschutzberichte zu prüfen und für staatliche Zwecke zu dokumentieren und zu melden.

Der Migrationsrat Berlin Brandenburg lehnt die von SPD und CDU in Berlin-Mitte eingeführte „Demokratieerklärung“ als willkürlichen, staatlichen Eingriff ab. Die „Extremismusklausel“ ist in besonderem Maße dazu geeignet, zivilgesellschaftliche Akteure staatskonform zu halten und die Rechte von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion und Weltanschauung zu beschneiden. Die „Extremismusklausel“ führt die demokratische Rolle der Zivilgesellschaft ad absurdum. Die zivilgesellschaftlichen Akteure sollen nicht länger staatliches Handeln, sondern sich gegenseitig kontrollieren. Diese verordnete Denunziationskultur ist als demokratiegefährdender, staatlicher Eingriff zu werten, der bislang von der Berliner SPD zu Recht abgelehnt wurde.

Entsprechend heißt es im Bundesratsantrag des Landes Berlin zur Streichung der „Extremismusklausel“ (zweiter und dritter Satz der Erklärung) vom 11.05.2011:
„Der Bundesrat verweist im Übrigen auf die grundsätzlichen juristischen Bedenken die von dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis in einem Rechtsgutachten vom 29.11.10 zur Demokratieerklärung vorgebracht wurden.“ (Antrag des Landes Berlin / Drucksache 270/11)

In Berlin-Mitte hat die SPD nun diese verfassungsrechtlichen Bedenken über Bord geworfen und der Forderung der CDU zugestimmt. Wer sich weigert die „Extremismusklausel“ zu unterschreiben, muss mit einem Förderungsstopp rechnen. Im Wahlprogramm der CDU-Mitte wird der Förderungsstopp denn auch ausschließlich im Zusammenhang mit „verfassungsfeindlichen Zuwandererorganisationen“ thematisiert, die „nicht wie in der Vergangenheit aus einer falsch verstandenen Toleranz heraus auch noch mit staatlichen Geldern unterstützt werden“ dürften.

Eine „Demokratieerklärung“, die eine solche „Extremismusklausel“ enthält und sich explizit gegen Migrant_innenselbstorganisationen wendet, hat ihren Namen nicht verdient. Treffender wäre vielmehr die Bezeichnung „demokratiegefährdende Erklärung“, deren Unterzeichnung ein demokratisches Abseits bedeutet.

Ansprechpartnerin:
Angelina Weinbender
Migrationsrat Berlin Brandenburg e. V.
Oranienstr. 34, 10999 Berlin
Tel.: +49(30) 616 587 55
E-Mail: info@mrbb.de

Begründung gegen die „Extremismusklausel“ (pdf)
Interview mit Biplab Basu zur „Extremismusklausel“ auf Bundesebene (pdf)
Bundesratantrag des Landes Berlin zur Streichung der „Extremismusklausel“ (pdf)
MRBB Protestschreiben an Bundeskanzlerin Merkel und Familienministerin Schröder (pdf)
Sechs gute Gründe gegen die „Extremismusklausel“ (pdf)

Weitere Informationen finden Sie unter: www.aktionstaggegenbekenntniszwang.blogsport.de

Kontakt für Rückfragen & Interviews:

Ed Greve

Telefon/Mobil: 0176 99 11 49 43