21. März 2024

Keine Staatsangehörigkeit trotz Geburt in Deutschland – auch dieses Problem heißt Rassismus

Kinder, die in der Bundesrepublik geboren sind, erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch. In Deutschland gilt für die Erlangung der Staatsangehörigkeit nach wie vor das Recht des Blutes (ius sanguinis). Das bedeutet, dass grundsätzlich nur Kinder deutscher Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, Kinder von anderen Staatsangehörigen hingegen den Pass ihrer Eltern. Für Ausnahmen gelten strenge Voraussetzungen.

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