25. Juli 2011

Aufruf zum Eintrag in die Liste der wahlberchtigte Vereine für den Landesbeirat

Der MRBB unterstützt diesen Aufruf!

Aufruf des Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration:

Im Dezember 2010 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Partizipations- und Integrationsgesetz verabschiedet. Damit wurde der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen auf eine gesetzlich Grundlage gestellt (§ 6 PartIntG).

Mehr Mitsprache durch den Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen

Der Berliner Senat hatte den Landesbeirat als hochrangiges Beratungsgremium 2003 ins Leben gerufen, um Berlinerinnen und Berlinern ohne deutsche Staatsbürgerschaft mehr Einflussmöglichkeit auf das politische Leben zu verleihen. Sieben Mitglieder werden von den  Migrantenorganisationen entsandt. Von Seiten der Politik und Verwaltung nehmen die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Bürgermeister zweier Bezirke und der Beauftragte für Integration und Migration teil. Weitere Mitglieder sind wichtige Verbände und nichtstaatliche Organisationen. Vorsitzende ist die Senatorin bzw. der Senator für Integration.

Der Landesbeirat erarbeitet Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Berliner Integrationspolitik. Wie stark der Einfluss des Landesbeirates sein kann, zeigt die Entstehungsgeschichte des Partizipations- und Integrationsgesetzes selbst: Denn dieses Gesetz ist maßgeblich auf eine Initiative der Migrantinnen und Migranten des Landesbeirats zurückzuführen.

Durch das neue Gesetz wird der Landesbeirat aufgewertet  und die gewählten Migrantenvertreter/innen bekommen eine stärkere Position bei der Gestaltung politischer Prozesse.

Sie bestimmen selbst, wer Sie vertreten soll!

Die sieben Vertreterinnen und Vertreter der Migranten werden nicht vom Senat bestimmt, sondern von Migrantenvereinen gewählt. Damit eine möglichst breite Vertretung der unterschiedlichen Gruppen gesichert ist, ist die Wahlliste nach Regionen aufgeteilt. Bei der Aufgliederung wurde darauf geachtet, dass die verschiedenen Regionen in etwa gleich große Gruppen umfassen.

Die Migrantenvertretung wird auf einer Wahlversammlung gewählt. Stimmberechtigt sind die Vertreterinnen und Vertreter der Migrantenvereine, die sich in die Liste der Vereine haben eintragen lassen, die beim Beauftragten für Integration und Migration geführt wird. Dabei gilt: Ein Verein – eine Stimme!

Jetzt eintragen lassen in die Liste der Migrantenvereine!

Voraussichtlich am 05. Dezember 2011 wird die Vertretung für den Landesbeirat erstmals nach den neuen gesetzlichen Regelungen gewählt. Darum ist es wichtig, sich jetzt in die Liste der Migrantenvereine neu eintragen zu lassen. Denn nur der rechtzeitige Eintrag sichert den Zugang zur Wahlversammlung und damit die Mitbestimmung über die Zusammensetzung der Migrantenvertretung im Landesbeirat.

Auch die Vereine, die bereits eingetragen waren, müssen den Antrag neu stellen! Die Frist für die Eintragung endet am 20.09.2011.

Kontakt für Rückfragen & Interviews:

Ed Greve

Telefon/Mobil: 0176 99 11 49 43