Die neue Studie Polizeistudie der Antidiskriminierungsstelle macht sichtbar, was Betroffene längst wissen: Diskriminierung durch die Polizei ist kein Einzelfall – sie ist strukturell.
Die Polizei als staatliches Gewaltmonopol übt Gewalt aus, die für alle – und für diskriminierte Gruppen insbesondere – potentiell lebensgefährlich ist. Auf dieser Erkenntnis muss Diskriminierungsschutz im Zusammenhang mit Polizeiarbeit aufgebaut werden.
Ziel muss sein, Menschen vor lebens- und gesundheitsgefährdender, menschen- und grundrechtseinschränkender Gewalt durch den Staat selbst zu schützen.
Dafür müssen der Einsatz, die Befugnisse, die Aufgaben und die Funktions- und Arbeitsweise der Polizei grundsätzlich kritischer Betrachtung unterzogen werden. Insbesondere dort, wo die Polizei zur Lösung von Konflikten, sozialer Not und psychischer Krisen hinzugezogen wird, enden Einsätze für die Unterstützungsbedürftigen immer wieder katastrophal und zeigt deutlich, wie gänzlich ungeeignet die Polizei für diese Aufgaben ist.
Ein Ansatz zur Linderung der Gefahr und zur Unterstützung Betroffener können unabhängige Beschwerdestellen und Beauftragte sein: Diese müssten sowohl in konkreten Fällen parteilich und wirksam Betroffene unterstützen als auch in interne Abläufe und Richtlinien intervenieren.
Von der Pflicht, die Polizei grundsätzlich infrage zu stellen, entbinden uns solche und ähnliche Maßnahmen jedoch nicht, wenn wir als Gesellschaft Diskriminierung durch die Polizei bekämpfen wollen.