1. April 2020

Geflüchtetenselbstorganisationen

Geflüchtete Menschen gründen einen eigenen Verein zum Austausch und zur gemeinsamen Arbeit mit anderen Menschen, die auch nach Deutschland gekommen sind. Eine Geflüchtetenselbstorganisation ist deswegen ein Verein, dessen Vorstand mehrheitlich aus Menschen mit Fluchterfahrungen besteht. Der Verein muss in das Vereinsregister eingetragen sein und sollte  in seiner Organisationsstruktur Diversitymerkmale (z.B. Geschlechtergleichbehandlung etc.) berücksichtigen. Der Verein kann auch die Funktion einer Trägerschaft innehaben und dadurch eine Initiative bei der Antragstellung unterstützen.