Antidiskriminierung an Schulen? Nur noch mit uns!
[:de]Saraya Gomis, die Berliner Antidiskriminierungsbeauftragte der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, legt ihr Amt spätestens Ende 2019 nieder. Dies zeigt, wie schlecht es um die Antidiskriminierungspolitik der Bildungsverwaltung steht. Es ist der abermalige Beweis, dass Unabhängigkeit von der Bildungsverwaltung die Grundbedingung für effektive Antidiskriminierungsarbeit sein muss.
Antidiskriminierung muss Priorität der Verwaltung sein!
Betroffenenberatung und Intervention im Bereich Schule ist – was Diskriminierung betrifft – ein weitgehend rechtsfreier Raum. Die Novellierung des Berliner Schulgesetzes und die partizipative Entwicklung einer diskriminierungskritischen Fortbildungsreihe mit der Zivilgesellschaft sind Meilensteine in der Arbeit der Antidiskriminierungsbeuaftragten Saraya Gomis. Damit hat sie wichtige Schritte zum nachhaltigen Abbau struktureller Diskriminierung eingeleitet. Nun besteht das Risiko, dass all dies hinfällig wird.
Wir, die Berliner Zivilgesellschaft, werden nicht zulassen, dass die Antidiskriminierungsarbeit im Keime erstickt wird! Die Verwaltung hat einen demokratischen Auftrag. Daher muss Antidiskriminierungsarbeit weitergeführt werden – in gleichbleibender Qualität und Positioniertheit, aber mit mehr Schutz, wirksamen Befugnissen für Intervention und Prävention und in vollkommener Unabhängigkeit.
Dringend gebraucht: eine unabhängige Beschwerdestelle!
Antidiskriminierungsprojekte betonen seit Jahren, dass es unabhängiger Beschwerdemechanismen, mit umfassenden Befugnissen bedarf, weil sich Institutionen nicht selbst sanktionieren können. Ähnliche Probleme zeigen sich etwa bei Diskriminierungsfällen innerhalb der Justiz und bei der Polizei.
Eine verwaltungsinterne Antidiskriminierungsstelle kann ohne wirksame Befugnisse und ohne klaren Rückhalt in der Verwaltungsstruktur nicht unabhängig gegen hauseigene Diskriminierung vorgehen. Es führt kein Weg mehr an einer unabhängigen Beschwerdestelle vorbei!
Nur noch mit uns!
Wir erwarten von der Bildungsverwaltung zeitnah Maßnahmen zur Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Diskriminierung an Schulen einzuleiten – unter ständiger Einbeziehung von uns, Akteuren der Zivilgesellschaft! Die Bildungsverwaltung muss die zentrale Rolle unabhängiger Akteure für erfolgreiche Antidiskriminierungsarbeit erkennen!
Wir fordern von der Bildungsverwaltung, die unabhängige Beschwerdestelle mit wirksamen Befugnissen zur Durchsetzung angemessener Maßnahmen gegen strukturelle und institutionelle Diskriminierung auszustatten. Sie muss mit Personen besetzt werden, die über diskriminierungskritische Kompetenzen verfügen – im Denken wie im Handeln. Auch umfassende Erfahrung in der Beratungs- und Antidiskriminierungsarbeit in zivilgesellschaftlichen Organisationen sind unverzichtbare Voraussetzungen für Personal einer solchen Beschwerdestelle.
Eine unabhängige Beschwerdestelle muss in Synergie mit der Zivilgesellschaft agieren. Das Vertrauen unterschiedlicher marginalisierter Gruppen ist dafür unabdingbar! Um auch langfristig die Existenz einer solchen unabhängigen Beschwerdestelle zu sichern, erwarten wir, dass entsprechende Änderungen auch im Schulgesetz verankert werden.
“Für uns ist der Verlauf der Dinge ein dramatischer Vertrauensverlust. Kaum hatten wir zu hoffen gewagt, in ein produktives, nachhaltiges Verhältnis mit der Bildungsbehörde zu gehen, fanden diese Hoffnungen ein jähes Ende“, so Peggy Piesche vom Vorstand des Migrationsrat Berlin. “Das oberflächliche Bedauern politischer Entscheidungsträger*innen reicht uns nicht. Wir wollen von Senatorin Scheeres und den zuständigen Fachpolitiker*innen Handlungen sehen. Eine unabhängige Beschwerdestelle muss eingerichtet werden – gegen Diskriminierung, für Gerechtigkeit.”
Unterzeichner*innen
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