28. November 2018

Wer gehört zu Deutschland?!

 

Für Innen-, Bau- und Heimatminister Horst Seehofer, dessen Ministerium zuletzt durch die skurrile Plakatkampagne „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt.“ auffiel, gehören Muslim_innen nun doch zu Deutschland. So jedenfalls ließ er es auf der Islamkonferenz heute verlauten. („Der Islam“ gehört aber nach wie vor nicht zu „Deutschland“.)

Wen interessiert eigentlich die Frage, ob Menschen,

… die seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik leben,
… deren Eltern und Großeltern hier geboren sind,
… die niemals woanders gelebt haben,
… deren erste Sprache ohnehin Deutsch ist oder
… die das Glück haben, mehrsprachig aufwachsen zu können,
… die hier zur Schule gehen,
… eine duale Berufsausbildung absolviert haben,
… die hier arbeiten und
… irgendwann hier sterben werden,

zu „Deutschland gehören“? Wo sollen sie denn sonst „hingehören“? An welcher Stelle des Grundgesetzes steht denn, dass der gleichberechtigte Zugang zur Gesellschaft an die Verwendung der deutschen Sprache geknüpft ist?

Migrationsrat Vorstand Koray Yılmaz-Günay: „Wenn Horst Seehofer sich eines Tages entscheiden sollte, die deutsche Verfassung zum Maßstab seines Handelns als Minister zu machen, könnte er sich an den ersten drei Artikeln des Grundgesetzes orientieren.

Dort heißt es u.a.:

– dass die Grundrechte – so auch der Gleichheitsgrundsatz – Gesetzgebung, Exekutive und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden, also auch den Bundesinnenminister;

– dass alle – nicht nur die, deren Aussehen, Herkunft oder Bekenntnis Hort Seehofer gefallen – das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzen;

– dass die Freiheit aller Personen unverletzlich ist,

– dass alle Menschen – und nicht nur die, die zum «Wir» von Horst Seehofer gehören – vor dem Gesetz gleich sind und dass der Staat niemanden sexistisch, rassistisch, sprachlich, religiös oder aufgrund politischer Anschauungen benachteiligen oder bevorzugen darf.“

[:de]

Für Innen-, Bau- und Heimatminister Horst Seehofer, dessen Ministerium zuletzt durch die skurrile Plakatkampagne „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt.“ auffiel, gehören Muslim_innen nun doch zu Deutschland. So jedenfalls ließ er es auf der Islamkonferenz heute verlauten. („Der Islam“ gehört aber nach wie vor nicht zu „Deutschland“.)

Wen interessiert eigentlich die Frage, ob Menschen,

… die seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik leben, … deren Eltern und Großeltern hier geboren sind, … die niemals woanders gelebt haben, … deren erste Sprache ohnehin Deutsch ist oder … die das Glück haben, mehrsprachig aufwachsen zu können, … die hier zur Schule gehen, … eine duale Berufsausbildung absolviert haben, … die hier arbeiten und … irgendwann hier sterben werden,

zu „Deutschland gehören“? Wo sollen sie denn sonst „hingehören“? An welcher Stelle des Grundgesetzes steht denn, dass der gleichberechtigte Zugang zur Gesellschaft an die Verwendung der deutschen Sprache geknüpft ist?

Migrationsrat Vorstand Koray Yılmaz-Günay: „Wenn Horst Seehofer sich eines Tages entscheiden sollte, die deutsche Verfassung zum Maßstab seines Handelns als Minister zu machen, könnte er sich an den ersten drei Artikeln des Grundgesetzes orientieren.

Dort heißt es u.a.:

– dass die Grundrechte – so auch der Gleichheitsgrundsatz – Gesetzgebung, Exekutive und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden, also auch den Bundesinnenminister;

– dass alle – nicht nur die, deren Aussehen, Herkunft oder Bekenntnis Hort Seehofer gefallen – das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzen;

– dass die Freiheit aller Personen unverletzlich ist,

– dass alle Menschen – und nicht nur die, die zum «Wir» von Horst Seehofer gehören – vor dem Gesetz gleich sind und dass der Staat niemanden sexistisch, rassistisch, sprachlich, religiös oder aufgrund politischer Anschauungen benachteiligen oder bevorzugen darf.“

Kontakt für Rückfragen & Interviews:

Ed Greve

Telefon/Mobil: 0176 99 11 49 43