18. Januar 2021

Vorstoß: 35 Prozent-Quote in der Berliner Verwaltung

Künftig sollen in Berlin 35 Prozent der Mitarbeiter:innen im öffentlichen Dienst eine „Migrationsgeschichte“ aufweisen können. So sieht es ein aktueller Gesetzesentwurf aus der Integrationsverwaltung unter der Leitung von Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) vor. Bundesweit wäre eine solche Regelung einzigartig.

Mehr als zehn Jahre nach Einführung wird das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz überarbeitet. Die Neufassung soll noch vor der Wahl im Herbst in seiner Neufassung verabschiedet werden. Eine ausführliche Stellungnahme hatte der Migrationsrat Berlin zuletzt im Oktober 2020 veröffentlicht.

Aus Sicht des Migrationsrats ist eine Quotenregelung unverzichtbar, um die Repräsentation von rassismuserfahrenen Menschen im öffentlichen Dienst zu erhöhen und dem Bevölkerungsanteil anzugleichen. „Effektive Veränderungen müssen gerade auch auf den Ebenen durchgesetzt werden, die Entscheidungen treffen, Personalverantwortung tragen und Mittel verwalten“, so Tuğba Tanyılmaz, Geschäftsleitung des Migrationsrats. “Insbesondere Leitungsebenen prägen die Kultur in einer Einrichtung. Hier muss Diversität verkörpert sein.”

Das Problem heißt Rassismus

Die Verwendung des Begriffs „Migrationshintergrund“ stößt dagegen auf Kritik. „Das Ziel, strukturellen Rassismus in der Verwaltung abzubauen, wird durch eine Quote in Bezug auf familiäre oder eigene Migrationsgeschichte verfehlt“, sagt Yılmaz-Günay, ebenfalls Geschäftsleitung des Migrationsrats und warnt vor den Auswirkungen unpassend gewählter Begrifflichkeiten: „Neben Schwarzen Deutschen, deutschen Sinti:zze und Rom:nja und deutschen Jüd:innen äußern auch Nachkommen ehemaliger Einwander:innen, dass sie zwar Rassismus erleben, aber aber keinen Zusammenhang mit einem  ‘Migrationshintergrund’ erkennen. Das Problem heißt Rassismus.

Aus Sicht des Migrationsrats besteht die Gefahr, dass die Erfassung einer (ehemals vorhandenen) nicht-deutschen Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen und/oder eines Elternteils auch den Anteil weiß-christlicher Personen mit Migrationsgeschichte erhöhen – und gleichzeitig die Unterrepräsentation von Schwarzen Menschen und People of Color zusätzlich verschleiern würde.

Entsprechend richtet der Migrationsrat nachdrücklich den Appell an Senatorin Elke Breitenbach sowie an die Integrationsbeauftragte Katarina Niewiedzial: Schaffen Sie eine Quotenregelung, die allen rassismusbetroffenen Menschen Chancengerechtigkeit in Einstellungsverfahren wie auch Beförderungsverfahren ermöglicht.

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Koray Yılmaz-Günay, Geschäftsleitung

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