9. September 2020

Unabhängige Beschwerdestelle jetzt!

Nach nur einem Jahr hat die Bildungsverwaltung einen weiteren Antidiskriminierungsbeauftragten verloren. Den Weggang von seiner Vorgängerin Saraya Gomis im letzten Jahr hatte der Migrationsrat Berlin kommentiert. Heute kommt der Verband zu dem Schluss, dass die Forderungen an Aktualität nicht verloren haben:

“Es führt nach wie vor kein Weg an einer unabhängigen Beschwerdestelle vorbei“, sagt Geschäftsleiterin Tuğba Tanyılmaz und verweist auf die Mitteilung vom 20. Juni 2019: „Eine verwaltungsinterne Antidiskriminierungsstelle kann ohne wirksame Befugnisse und ohne klaren Rückhalt in der Verwaltung nicht wirksam gegen hauseigene Diskriminierung vorgehen.“

Eine unabhängige Beschwerdestelle muss umfassende Befugnisse wie Akteneinsicht erhalten, bei Diskriminierungsfällen intervenieren können und Schulungen für Personen in Leitungsfunktion auch anordnen dürfen. Darüber hinaus muss sie das Vertrauen der unterschiedlichsten zivilgesellschaftlichen Akteur:innen genießen und ausreichend ausgestattet sein.

Bezüglich der voraussichtlichen Neubesetzung der Stelle fordert der Migrationsrat Berlin, die Stelle nicht einfach neu zu besetzen, sondern ein Expert:innengremium einzusetzen. Ein solches Gremium muss zivilgesellschaftliche Akteur:innen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit, Sprecher:innen für Antidiskriminierung und Bildung der Koalitionsparteien, den Landeselternausschuss und die Gesamtschüler:innenvertretung umfassen.

Weiterführende Infos

Kontakt für Rückfragen & Interviews:

Ed Greve, Politischer Referent

E-Mail: ed.greve [at] migrationsrat [punkt] de

Telefon/Mobil: 0176 99 11 49 43