5. Dezember 2019

Das Landesantidiskriminierungsgesetz: Ein Gesetz im Sinne der Betroffenen – nach demokratischem Prinzip!

Einladung zum Pressegespräch:
Dienstag 10.12.2019, 10-11 Uhr
Migrationsrat Berlin, Oranienstraße 34, 10999 Berlin

Berlin – Noch in diesem Jahr soll das Landesantidiskriminierungsgesetz (kurz: LADG) verabschiedet werden. Antidiskriminierung stellt ein zentrales demokratisches Prinzip dar. Dennoch wird das LADG von Meinungsbildner*innen, wie z.B. einigen Polizeigewerkschaften, heftig diffamiert. Im Pressegespräch werden vier einschlägige Antidiskriminierungsakteur*innen Berlins Fehlinformationen korrigieren und vor allem: die Perspektiven der Menschen, um die es geht: die Betroffenen von Diskriminierung, ins Zentrum rücken.

Der Migrationsrat Berlin e. V. arbeitet seit etwa zehn Jahren gemeinsam mit anderen Antidiskriminierungsverbänden auf das Landesantidiskriminierungsetz hin.

Das LADG stellt einen unerlässlichen Schritt für den Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Institutionen dar: Menschen sollen sich nun erstmals effektiv gegen rassistische und andere diskriminierende Vorfälle in Ämtern, Behörden usw. zur Wehr setzen können. Damit signalisiert die Politik, institutionellen Rassismus und Diskriminierung als Wirklichkeit anzuerkennen.“ (Dr. Céline Barry, Vorstand Migrationsrat Berlin e.V.)

Dass es nun zu einer Verabschiedung des Gesetzes kommt, ist das Ergebnis intensiven und unermüdlichen Engagements antidiskriminierungspolitischer Akteur*innen. Im Zentrum steht dabei der Schutz diskriminierter Gruppen wie z.B. Frauen*, Trans* und Queere Menschen, behinderte und von Rassismus betroffene Menschen. In juristischer Hinsicht geht das LADG über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hinaus und stellt Betroffenen eine effektivere Inanspruchnahme ihrer Rechte in Aussicht.

Gleichbehandlung ist ein grundlegendes demokratisches Prinzip. Dennoch sorgt das LADG für heftige Auseinandersetzungen und wird von einflussreichen Akteur*innen angefochten. Insbesondere Polizeigewerkschaften sorgten in den letzten Wochen durch ihre Abwehrhaltung für medialen Aufruhr. Fehlinformationen und verkürzte Darstellungen über die Bedeutung des Gesetzes sowie dessen Anwendung wurden in diesem Zusammenhang verbreitet und leider von der Presse unhinterfragt wiedergegeben.

Die Perspektiven der Menschen, um die es geht, – Betroffene von Diskriminierung –  bleiben bisweilen unsichtbar.  

Am 10.12.2019, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, lädt der Migrationsrat Berlin vor diesem Hintergrund zu einem Pressegespräch ein. Vier zentrale Antidiskriminierungsakteur*innen werden über das LADG informieren und die Perspektiven der Betroffenen ins Zentrum rücken:

  • Eva Maria Andrades, Antidiskriminierungsverband Deutschland
  • Lino Agbalaka, Migrationsrat Berlin
  • Biplab Basu, ReachOut, Kampagne für die Opfer rassistischer Polizeigewalt
  • Kerstin Kühn, Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB

Das Gespräch wird moderiert von Dr. Céline Barry, Vorstandsmitglied Migrationsrat.

Kontakt für Rückfragen & Interviews:

Ed Greve, Politischer Referent

E-Mail: ed.greve [at] migrationsrat.de

Telefon/Mobil: 0176 99 11 49 43