25. August 2008

Keine Abschiebung von Schulabbrechern!

Der Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V. begrüßt die Entscheidung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, „hier geborene und / oder aufgewachsene ausländische Jugendliche nicht deshalb auszuweisen und abzuschieben, weil er / sie keinen Schul- oder Berufsabschluss erreicht hat“.

Die Entscheidung betrifft Jugendliche mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Geduldete Jugendliche werden nicht erwähnt, obwohl sie auch in Deutschland geboren wurden oder aufgewachsen sind.

Eine gelungene Schul- bzw. Berufsausbildung setzt voraus, dass die Rahmenbedingungen vorhanden sind. Jugendliche mit Migrationshintergrund, insbesondere diejenigen, die keinen Aufenthaltstitel haben, deren Eltern mit den Sorgen um die weitere Existenz der Familie fertig werden müssen und Probleme mit der deutschen Sprache haben, sind oft mit ihren Schul- und auch Gesellschaftsproblemen allein gelassen. Hinzu kommt, dass in der Pubertät viele junge Männer die Schule nicht mehr oder unregelmäßig besuchen, weil sie aufgrund ihres unsicheren Aufenthaltes keine Aussicht auf eine Zukunft sehen. Die mangelnde Perspektive treibt sie oft dazu, alles liegenzulassen und zu resignieren.

Viele junge MigrantInnen haben oft nach dem 16. Lebensjahr mit einer begrenzten Duldung keine Möglichkeit mehr, die Schule weiter zu besuchen oder einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

Der Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V. würde es sehr begrüßen, wenn sich diese Entscheidung auch auf geduldete Jugendliche sowie auf Jugendliche, die eine Berufsvorbereitungsmaßnahme oder berufliche Grundausbildung begonnen haben, ausweitete, um diese Zielgruppe nicht in den Abgrund zu treiben. Die meisten Jugendlichen, die in Deutschland geboren wurden oder aufgewachsen sind, sind integriert, auch wenn ihre schulischen Leistungen zu wünschen übrig lassen.

Ferner fordert der Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V. die aufgrund der verschärften Anwendungshinweise der Berliner Ausländerbehörde zu §§ 34 und 35 des Aufenthaltsgesetzes erfolgten Ausreiseaufforderungen zurückzunehmen und nicht verlängerte Aufenthaltserlaubnisse dementsprechend zu korrigieren.

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Ed Greve

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