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Berlin, 18.06.2010: Der Senat von Berlin hat vorgestern ein Eckpunktepapier zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin für die Anhörung von Verbänden und Vereinen freigegeben.
In der gestrigen Pressemitteilung zum Gesetz erklärte die Senatorin Bluhm, dass sich die Notwendigkeit des Gesetztes aus der demografischen Entwicklung ergab. Das Gesetz soll aber auch klar stellen, dass interkulturelle Kompetenzen bei den Beschäftigen im Öffentlichen Dienst einen höheren Stellenwert bekommen und dass Menschen mit Migrationshintergrund (MMH) in Ämtern, Kitas und Schulen präsent sind.
„Das Gesetz sollte Partizipationsgesetz genannt werden. Das wurde wiederholt von den Migrant/innenvertreter/innen im Berliner Landesbeirat für Integrations-und Migrationsfragen (LB) bei den Vorbereitungen zum Entwurf klar gestellt. Um so überraschender ist im Entwurf die neue Definition von Integration“, sagte Frau Sanchita Basu, die für den Migrationsrat im LB sitzt.
Anstatt Partizipation zu definieren entschied sich der Senat den höchst belasteten Integrationsbegriff teils neu zu definieren. „Integration ist zwar ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, dessen Gelingen von der Mitwirkung aller Bürger/innen abhängt, eine erfolgreiche Integration setzt aber nicht nur das Angebot an die MMH zur Beteiligung und vor allem nicht nur den Willen und das Engagement der MMH zur Integration voraus“, betonte Frau Basu.
In der Begründung zu den Zielen und Grundsätzen des Gesetzen heißt es, Integration schafft gleichberechtigte Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, ermöglicht die Artikulierung eigener Interessen und schützt vor allem vor Ausgrenzung.
„Ich sehe darin einen Widerspruch. Partizipation ist kein Angebot an die Bevölkerung mit MH, sondern die Folge vom Abbau von struktureller Diskriminierung. Durch den Landesaktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung haben wir gezeigt, dass ein akuter Bedarf an der Erneuerung von Strukturen besteht. Es geht also nicht um den Willen von MMH sich zu integrieren, sondern immer noch um wie viele Privilegien die Mehrheitsgesellschaft bereit ist abzugeben, weil sie die bestehende Gesellschaft nicht mehr zusammen halten kann“, so Frau Basu.
Der Migrationsrat begrüßt das Eckpunktepapier, das wenn auch nicht als abschließend zu betrachten ist, durchaus auf wichtige Weichen und Regelungen zu einer verbesserten Partizipation von Migrant/innen zielt. Vor allem der Artikelcharakter des Gesetzes lässt bei allen Gesetznovellierungen die Prüfung auf Partiziaption- und Integrationmaßnahmen zu.
Ansprechpartner_in: Sanchita Basu, 0175 04010177
Migrationsrat Berlin Brandenburg e. V. Oranienstr. 34 10999 Berlin Tel.: +49(30) 616 587 55 Fax: +49(30) 616 587 56
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