1. März 2018

Herausforderungen für Menschen mit Fluchtbiografie bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt abbauen

 

Strukturelle Herausforderungen für Menschen mit Fluchtbiografie bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt abbauen!

bridge – die Berliner Netzwerke für Bleiberecht stellten am 12. März 2018 der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Frau Elke Breitenbach, ihr interdisziplinäres und ganzheitliches Angebot für Menschen mit Fluchtbiografien vor. bridge unterstützt seit 2005 Geflüchtete bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung durch Beratung, Qualifizierung und Vermittlung.

bridge ist ein Zusammenschluss von zwei Netzwerken und acht nicht-staatlichen Organisationen, die von dem Berliner Integrationsbeauftragten und dem Zentrum Überleben koordiniert und aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Europäischen Sozialfonds sowie ergänzend aus Landesmitteln gefördert werden.

Die verschiedenen Träger haben ein breites Angebot an psychosozialer, rechtlicher und berufsorientierender Beratung und Coaching sowie Qualifizierungsangebote mit begleitender Sprachförderung. Darüber hinaus werden Unternehmen sowie Mitarbeitende von Jobcentern und Arbeitsagenturen hinsichtlich aller Fragen an den Schnittstellen zwischen Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktintegration beraten und geschult.

Beim Treffen wurden folgende strukturellen Barrieren und Lösungsvorschläge an die Senatorin herangetragen und mit ihr erörtert:

Aufenthaltsrechtliche Hürden bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt

  • Ausbildungsduldungen werden in Berlin selten erteilt;
  • Beschäftigungsverbote sind ein massives Problem;
  • Auszubildende und Arbeitnehmer_innen müssen einer Beschäftigungserlaubnis oft „hinterherlaufen“. Aufgrund vieler Termine bei der Ausländerbehörde entstehen unnötige Fehlzeiten in den Unternehmen, was zu Unzufriedenheiten führt.

Das erfolgreiche Absolvieren einer Ausbildung hängt nicht nur vom Aufenthaltsrecht, sondern von vielen anderen Bedingungen ab:

  • Neu einreisende Geflüchtete, die über 16 Jahre alt sind, werden in Berlin in der Regel an die Oberstufenzentren verwiesen. Somit ist ihr Zugang zu weiterführender Allgemeinbildung zunächst abgeschnitten. Für den Erwerb eines Schulabschlusses sowie eine daran anschließende berufliche Perspektive sollte der Zugang zu allgemeinbildenden Schulen auch für Über-16–Jährige eröffnet werden.
  • Das Instrument der Ermessungsduldung sollte auch Anwendung finden für Schüler_innen, die Oberstufenzentren oder Bildungseinrichtungen des zweiten Bildungsweges besuchen. Betroffene mit prekärem Aufenthaltsstatus könnten somit ihren Fokus auf eine fundierte schulische Bildung setzen.
  • Geflüchtete, die als Jugendliche oder junge Erwachsene einreisen, haben unabhängig von ihrer schulischen Vorbildung insbesondere hinsichtlich der Schriftsprache zu kämpfen. Aus Sicht von bridge sollten Sprachförderung und Begleitmaßnahmen während der Ausbildung ausgebaut werden.
  • Trotz Fachkräftemangels in der Pflegebranche muss für eine schulische Ausbildung Schulgeld bezahlt werden, das die meisten Geflüchteten nicht aufbringen können. Darüber hinaus haben viele keinen Zugang zu Förderungen durch Bafög oder die Fördermaßnahmen des SGB III. bridge empfiehlt hier eine Gleichbehandlung zwischen schulischen und betrieblichen Ausbildungen sowie Anpassungen der Bafög-Förderbedingungen.

Der Migrationsrat Berlin e.V. bittet die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, die Empfehlungen von bridge zu prüfen und sie gemeinsam mit der Innen- und Bildungsverwaltung umzusetzen.

Der Migrationsrat Berlin e.V. ist ein Dachverband mit über 60 Migrant_innen-Selbstorganisationen. Der Verband ist sowohl Mitglied der Berliner Härtefallkommission als auch bei bridge. Er trägt mit seiner mehrsprachigen und berufsorientierenden Beratung wesentlich zur erfolgreichen Vermittlung Geflüchteter in Arbeit und Ausbildung bei.

Kontakt: Cafer Kocadağ
Email: Cafer.Kocadag@mrbb.de
Telefon: 030 – 600 311 39

Kontakt für Rückfragen & Interviews:

Ed Greve

Telefon/Mobil: 0176 99 11 49 43