4. Juli 2018

Härtefallkommission

Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die in Berlin keine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und ausreisen sollen, können sich an die Härtefallkommission wenden. Voraussetzung ist, dass sie geltend machen können, die Ausreise werde aus persönlichen und humanitären Gründen zu gravierenden Härten führen. Sind Sie ausreisepflichtig und der Meinung, es liegen bei Ihnen dringende humanitäre oder persönliche Gründe für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland vor, so setzen Sie sich bitte in Verbindung mit uns. Wir begleiten Sie durch das Verfahren.

Das Verfahren durchläuft folgendes Prozedere:

Die Härtefallkommission tagt etwa einmal im Monat. Sie Sitzung ist nicht öffentlich. Letzteres führt dazu, dass Sie kein Recht auf Teilnahme an der Sitzung der Härtefallkommission haben. Am Ende einer ausführlichen Beratung Ihrer Aufenthaltsangelegenheit stimmen die teilnehmenden Härtefallkommissionsmitglieder ab, ob ein Ersuchen um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Sie gestellt werden sollte. Votieren mindestens zwei Drittel der Mitglieder dafür, wird Ihr Ersuchen der Senatsverwaltung für Inneres zur Entscheidung vorgelegt. Folgt der Innensenator dem Ersuchen der Härtefallkommission, ordnet er die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 23a Aufenthaltsgesetz durch die Ausländerbehörde an. Die Anordnung und die von Ihnen zu erfüllenden Bedingungen für die Erteilung sowie die spätere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfahren Sie von uns. Ihre Aufenthaltserlaubnis kann dann mit Auflagen wie der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung bzw. der Sicherung des Lebensunterhalts verbunden sein. Genauso wie die Entscheidung des Innensenators muss die Bindung der Aufenthaltserlaubnis an bestimmte Auflagen nicht begründet werden. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 23a enthält immer die uneingeschränkte Gestattung der Erwerbstätigkeit.

Es kann vorkommen, dass als Ergebnis der Beratung Ihres Falles in der Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis nach einer anderen Rechtsnorm erteilt wird. In diesem Fall unterliegen die Erteilung bzw. Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels sowie eventuelle Einschränkungen in der Regel den jeweils im Aufenthaltsgesetz vorgeschriebenen Bedingungen. Darüber informieren wir Sie.

Bitte beachten Sie unbedingt das Merkblatt für Antragsteller und die Hinweise zum Verfahren (unten).

Die Härtefallberatung beim Migrationsrat wird gefördert durch den Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration.

Kontakt Härtefallberatung

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Frau Magdalena Benavente

Bürozeiten:
Mi., 10:00 –13:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Letzter Mittwoch im Monat – keine Sprechstunde!

Tel.: 030 – 69536788
Fax: 030 – 61658756
E-Mail: Magdalena.Benavente@mrbb.de

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Frau Victoria Faison

Bürozeiten:
Di, 09:00 –11:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung

Tel.: 030 – 69536788
Fax: 030 – 61658756
E-Mail: Victoria.Faison@mrbb.de

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Hinweise zum Beratungs- und Entscheidungsverfahren

Während dieses Verfahrens sollten Sie unbedingt beachten:

  • Es ist wichtig, dass wir sie jeder Zeit telefonisch erreichen können.
  • Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer Telefonnummer sowie neue relevante Lebensumstände (Heirat, Geburt, schwere Krankheit, neue Integrationserfolge etc.) teilen Sie uns bitte rechtzeitig mit.
  • Stellen Sie uns bitte alle Unterlagen zur Verfügung, die mit ihrer Aufenthaltsangelegenheit zusammenhängen (Bescheide, Mitteilungen, Beschlüsse, Urteile, anwaltliche Schriftsätze, andere Dokumente und Briefe).
  • Es ist äußerst ratsam, termingerecht bei der Ausländerbehörde vorzusprechen, um die Gültigkeit Ihrer Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung oder einer anderen ausländerbehördlichen Bescheinigung verlängern zu lassen.

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