15. Dezember 2008

Die medizinische Versorgung ist ein soziales Recht!

Der Migrationsrat Berlin-Brandenburg (MRBB) begrüßt die Initiative des Berliner Senats anonyme Krankenscheine für Sans-Papiers auszuhändigen.

Gemäß Berliner Integrationskonzepts hat Berlin sich die Aufgabe gestellt aus der Illegalität entstandene soziale Probleme abzumildern und die Erhaltung der Menschenrechte für Sans-Papiers durch die Verbesserung der soziale und gesundheitlichen Lage zu verbessern.

Die Gesundheitsversorgung von illegalisierten Menschen in Deutschland ist in der Tat defizitär. Maßgeblicher Grund für die strukturell bedingte medizinische Unterversorgung sind die behördlichen Übermittlungspflichten des Aufenthaltsgesetztes nach § 87 Abs. 2 AufenthG. Danach haben die öffentlichen Stellen die Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie Kenntnis vom „illegalen“ Aufenthalt von Menschen erlangen.

Wenn die berufsspezifische Hilfe zur Wahrnehmung sozialer Rechte (humanitäre Hilfe) nach dem Strafgesetzbuch als Beihilfe bewertet wird, dann besteht seitens der Fachkräfte im sozialen Bereich eine Unsicherheit, ob ihre Handlungen unter Strafe gestellt sein.

Der MRBB hat kein Verständnis über diese Übermittlungspflicht und weist darauf hin, sie ginge besonders im elementaren Bereich der gesundheitlichen Versorgung nicht nur an der Realität vorbei, sondern sie sei unter den anderen europäischen Staaten einmalig.

Die medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung ist eine Verpflichtung für Staat und Gesellschaft. Der Staat hat die Aufgabe, auch für soziale Gruppen in prekären Lebenslagen einen barrierenfreien Zugang zu einer bedarfgerechten medizinischen Versorgung zu gewährleisten.

Für die Sicherung der Menschenrechte darf der Aufenthalt nicht ausschlaggebend sein.

Der MRBB unterstützt die Initiative des Senats und sieht diese als eine aktive Maßnahme, strukturelle Defizite menschlicher Versorgung zu prüfen, damit Menschen von ihren grundlegenden Rechten wirksam Gebrauch machen können.

Ansprechpartnerin:
Tülin Duman

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Ed Greve

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