Einheitliche Lösung zur Aufenthaltserlaubnis für alle Drittstaatsangehörigen
§ 24 AufenthG muss umgehend für alle Menschen, die durch den Krieg aus der Ukraine vertrieben wurden, angewandt werden. Wir fordern das Land Berlin daher weiterhin in aller Deutlichkeit auf, sich gegenüber dem Bundesinnenministerium für eine bundeseinheitliche Lösung zugunsten aller Flüchtenden einzusetzen. Gleichzeitig darf die Existenz der durch die aktuelle Regelung diskriminierten Personen nicht allein von politischen Aushandlungen und Zuständigkeitskonflikten abhängen. Wenn der Bund nicht tätig wird, muss das Land Berlin eine Lösung finden, die außerdem auch Vorbild für andere aufnahme-willige Bundesländer sein kann.